DFFF für drei Jahre verlängert

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (Foto) hat den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) für drei Jahre verlängert und dabei die Förderrichtlinien modifiziert. Die Bundesregierung fördert mit dem DFFF seit 2007 die Produktion von Kinofilmen. Der DFFF ist jeweils auf drei Jahre begrenzt und wurde nun zum zweiten Mal verlängert.

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DFFF für drei Jahre verlängert

Der Minister erklärte dazu: „Der DFFF ist mittlerweile zu einem zentralen Bestandteil der Filmförderung geworden und trägt entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft bei. Daher haben wir eine Verlängerung des DFFF bis 2015 beschlossen, die nun auch von der Europäischen Kommission gebilligt wurde. Die Neujustierung der DFFF-Richtlinie beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, barrierefreie Fassungen des Films zu erstellen. Seh- und hörbehinderte Menschen haben ein Recht darauf, am Kulturgut Film teilzuhaben.“

Bis Ende August 2012 wurden über en DFFF Zuschüsse für 580 Filme in Höhe von insgesamt rund 329 Millionen Euro bewilligt. Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder laut BKM für Folgeinvestitionen im Rahmen der Herstellung von Filmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro.

Die überarbeitete Richtlinie werde zeitgleich mit dem neuen Förderzeitraum zum 01. Januar 2013 in Kraft treten. Zu den wesentlichen Änderungen gehören neben der Verpflichtung, eine barrierefreie Fassung zu erstellen die Mindestkopienzahl zu erhöhen, um eine umfassendere Auswertung auf der Kinoleinwand zu gewährleisten; die Förderanträge müssen künftig spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn gestellt werden;

die Berechnung der Handlungskosten wird den Parallelregelungen der Filmförderungsanstalt und der Länderförderungen angepasst. Außerdem sollen virtuelle Dreharbeiten stärker berücksichtigt werden. Hierdurch wird der wachsenden Bedeutung von visuellen Effekten Rechnung getragen und die deutsche Visual-Effects-Branche gestärkt. Die aktuelle Richtlinie findet sich unter www.dfff-ffa.de . (9/12)