KEK veröffentlicht 18. Jahresbericht

Die KEK hat ihren 18. Jahresbericht veröffentlicht. Dokumentiert wird die Tätigkeit für den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016. Der Bericht bietet vielfältige Informationen zu medienpolitischen Entwicklungen, Veränderungen der Mediennutzung sowie Beteiligungsverhältnissen und Medienangeboten der TV-Sendergruppen in Deutschland.

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KEK veröffentlicht 18. Jahresbericht

Auf medienpolitischer Ebene war das Geschehen im Berichtszeitraum von Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur Entwicklung einer konvergenten Medienordnung sowie Diskussionen im Länderkreis zur Novellierung des Medienkonzentrationsrechts bestimmt. Im Rahmen der Bund-Länder-Kommission hat sich die KEK sowohl in die Arbeitsgruppe „Kartellrecht/ Vielfaltsicherung“ als auch in die Arbeitsgruppe „Intermediäre“ aktiv eingebracht. In der ersten Arbeitsgruppe konnte Einigkeit über die bessere Verzahnung der verfahrensrechtlichen Zusammenarbeit der Kartellbehörden und der Landesmedienanstalten/KEK erzielt werden. Dies hat bereits in den Regierungsentwurf für eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) Eingang gefunden. In der zweiten Arbeitsgruppe wurde vereinbart, die Intermediäre in die Überlegungen der Länder zur zukünftigen Ausgestaltung des Medienkonzentrationsrechts einzubeziehen. Die Länder griffen dies bei der Diskussion zur Weiterentwicklung des geltenden Rechts auf. Die KEK war auch in diesen Konsultationsprozess im Rahmen der von der Rundfunkkommission der Länder eingerichteten AG Medienkonzentration eingebunden. Ihre Stellungnahme sowie der Stand der Beratungen sind im Jahresbericht dokumentiert.

Die Bewegung im Reformprozess wertet der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Müller-Terpitz, als positives Signal: “Es ist schön, dass das Thema der Vielfaltsicherung auf der Agenda der Politik steht und nach gesetzgeberischen Antworten auf die Konvergenz der Medien und das veränderte Nutzungsverhalten gesucht wird. Deutschland hat eine vielfältige Medienlandschaft. Diese muss auch im digitalen und konvergenten Zeitalter erhalten bleiben.”

Über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Meinungsbildung, die Veränderung der Mediennutzung sowie die Notwendigkeit einer Anpassung des rechtlichen Regulierungsrahmens hat sich die KEK auch im Rahmen ihres Symposiums „Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in Zeiten der Konvergenz“ am 27.10.2015 mit namhaften Wissenschaftlern und einem interessierten Fachpublikum ausgetauscht. Der Jahresbericht enthält hierzu eine kurze Zusammenfassung; die Rede- und Diskussionsbeiträge sind in Band 50 der Schriftenreihe der Medienanstalten vollständig dokumentiert und auf der Website der Medienanstalten (unter Service/Veranstaltungen) als Video-Streams abrufbar.

Zu der viel diskutierten Frage, inwieweit bewegte Bilder im Internet ein Substitut für das klassische lineare Fernsehen sind bzw. sein werden, stellt der Bericht aktuelle Informationen aus der Mediennutzungsforschung zusammen. Danach bleibt die lineare TV- Nutzung trotz zunehmender Bedeutung der Bewegtbildnutzung im Internet konstant hoch. Bezogen auf klassische TV-Inhalte ist sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch in der jüngeren Zielgruppe das lineare Fernsehen nach wie vor die meistgenutzte Bewegtbildform. Gleichwohl ist eine stetige Zunahme bei der Onlinevideonutzung zu verzeichnen. Im Jahr 2015 schaute bereits jeder Vierte täglich Videos im Netz an, im Vorjahr waren es erst 14 %. Bewegtbild online und lineares Fernsehen schließen sich somit nicht aus, sondern existieren nebeneinander.

Im Weiteren gibt der Bericht einen steckbriefartigen Überblick über die wichtigsten Videoplattformen am deutschen Markt. Aufgezeigt werden die Nutzungsanteile der bezahlpflichtigen Video-on-Demand- Plattformen und die Strategien und Geschäftsmodelle der etablierten Video-on-Demand-Anbieter. Auch zu den wichtigsten im deutschen Fernsehmarkt aktiven Unternehmen bietet der Bericht übersichtlich aufbereitete „facts and figures“. Die Unternehmenssteckbriefe enthalten Kurzportraits der Unternehmen, Übersichten zu Senderbeteiligungen und sonstigen Medienaktivitäten in Deutschland, Geschäftszahlen und Zuschaueranteile. Die Informationen werden in Kürze auch auf der Website der KEK in regelmäßig aktualisierter Form bereitgestellt.

Wie in den Jahren zuvor sind die von der KEK im Berichtszeitraum gefassten Beschlüsse zusammengefasst. Insgesamt hat die KEK im Berichtszeitraum über 18 Anträge auf Zulassung für bundesweit verbreitete private Fernsehprogramme entschieden. Davon entfielen 10 Anträge auf die Zulassung neuer Fernsehprogramme, 7 Anträge auf Zulassungsverlängerungen sowie 1 Antrag auf die Zulassung eines bereits veranstalteten Programms aufgrund eines Veranstalterwechsels. 16 Verfahren betrafen Veränderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen. Jeweils zwei Verfahren betrafen Sendezeiten für unabhängige Dritte bzw. regionale Fensterprogramme. Weitere 14 Verfahren waren bei der KEK anhängig, konnten aber noch nicht entschieden werden.

Zudem gibt der Bericht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des bundesweiten privaten Fernsehangebots. Danach verfügten in Deutschland im Juni 2016 insgesamt 174 private Fernsehprogramme über eine bundesweite Zulassung. Davon waren 152 Programme, darunter 13 Vollprogramme sowie 55 Free-TV- und 84 Pay- TV-Spartenprogramme, auf Sendung. Hinzu kommen Programme mit Lizenzen ausländischer Regulierungsbehörden, wie beispielsweise AXN oder Eurosport, sowie von den Landesmedienanstalten zugelassene Teleshoppingsender. Darüber hinaus enthält der Jahresbericht u. a. Übersichten über Drittfenster und Regionalfenster, digitale Paketangebote von Plattformbetreibern und die Entwicklung der Zuschaueranteile. (11/16)