Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 29. April 2015 berichtete, planen die Unternehmen Airdata und Liquid Broadband gegen die Versteigerung durch die Bundesnetzagentur Klage einzureichen, weil sie von der Behörde nicht zur Versteigerung zugelassen worden sind bzw. das Zulassungsverfahren für rechtwidrig halten.
Auch der zur Auktionsteilnahme berechtigte Netzbetreiber Telefónica denke über eine Klage nach, sollte die Mobilfunktochter der Deutschen Telekom bei der Versteigerung mitbieten. Das Unternehmen befürchtet eine mögliche Wettbewerbsverzerrung im Glasfasermarkt. Denn von der durch die Bundesregierung in Aussicht gestellten Investition eines Großteils der Auktionserlöse in den Breitbandkabelausbau könnte vor allem die Deutsche Telekom profitieren. Biete die Mobilfunktochter mit, könnte das zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Auf den zeitlichen Ablaufplan der Frequenzauktion haben die Klagen aber keinen Einfluss, da sie keine aufschiebende Wirkungen besitzen. (5/14)