Kritik an Telekom-Novelle

Der Bundestag hat jetzt mit den Stimmen der Regierungskoalition den eigentlich schon für den Sommer geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes angenommen. Nicht zufrieden damit sind die Kabelnetzbetreiber. Sie fordern Nachbesserungen.

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Kritik an Telekom-Novelle

Ziel ist, das Gesetz bis Ende des Jahres zu verabschieden. Das hängt jedoch vor allem davon ab, wie sich die Länder positionieren und ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Trotz der langen Beratungen besitzt der Entwurf nach Ansicht der in der ANGA organisierten Kabelnetzbetreiber immer noch Schwächen.

Besonders kritisch sehen sie, dass das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll. Dies hat zur Folge, dass die Bundesnetzagentur bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter eventuell auftretende Störungen von Anwendungen in den Kabelnetzen nicht mehr berücksichtigen muss. Dabei können Funkanwendungen die Übertragung im Kabel erheblich stören, konstatieren die Kabelnetzbetreiber. Die Störungen des Fernsehempfangs durch die Aufschaltung des neuen Digitalradios diesen Sommer hätten gezeigt, wie wichtig es sei, Auswirkungen auf Kabelnetze schon vor Inbetriebnahme von neuen Funkanwendungen zu identifizieren. „Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbesondere deren Endkunden, die mit Störungen bei dem TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen. Der Mobilfunk hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern“, fordert ANGA-Präsident Thomas Braun (Foto)

Änderung in der Betriebskostenverordnung
Mehr Klarheit schaffe hingegen eine Änderung in der Betriebskostenverordnung. Zwar sei die Verordnung auch bisher schon technologieneutral formuliert. Eine sprachliche Änderung mache jetzt aber noch deutlicher, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasse, gleichgültig welcher Art das Breitbandnetz sei.
“Weitblick haben die Abgeordneten bewiesen, als sie auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes verzichtet haben”, meint Braun: „Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre“, erklärt er. (10/11)