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# MMC klagt weiter gegen Studionutzung in Hürth
- URL: https://mebucom.de/business/mmc-klagt-weiter-gegen-studionutzung-in-hurth/
- Published: 2012-09-21T11:13:39.000Z
- Updated: 2022-03-16T13:08:15.000Z
- Description: Im Streit zwischen der Magic Media Company (MMC) und dem Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth hat das Landgericht Köln die Eilbedürftigkeit für eine Einstweilige Verfügung verneint. MMC kündigt an, den normalen Klageweg zu beschreiten.
- Author: Eckhard Eckstein
- Tags: Business & Markt, Andre van Eijden, Magic Media Company, #wp, #wp-post, #Import 2026-06-28 14:58

Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) hatte am 12\. Juli des Jahres die Einstweilige Verfügung erwirkt, damit auf dem Gelände des Medienzentrum Hürth (vormals Campus Hürth) kein Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen erfolgt. Das Landgericht Köln hat nun m 21\. September die zunächst erlassene Einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth GbR nach mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts ist die Sache nicht so eilbedürftig, dass sie durch Erlass einer Einstweiligen Verfügung entschieden werden muss. Sie sollte dem Gericht zu Folge stattdessen mit Hilfe eines normalen Klageverfahrens durchgesetzt werden.

Die MMC stützt sich bei ihrer Klage auf vertragliche Vereinbarungen mit dem Immobilienfonds, die dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht für das Medienzentrum Hürth (vormals Campus Hürth) eingeräumt hatte. Im Gegenzug war laut MMC, die das Gelände am 31\. 12\. 2011 vertragsgemäß geräumt hatte, ein „befristeter Wettbewerbsausschluss“ im Vertrag vereinbart worden. Demnach dürfe auf diesem Gelände nach Auszug von MMC für eine befristete Zeit vorerst kein Betrieb von Film- und Fernsehstudios vorgenommen werden.

Andre van Eijden (Foto), Geschäftsführer der MMC, sieht sich vom Gericht in der Sache bestätigt und will seine Klage in einem Hauptsacheverfahren durchsetzen. MMC werde deshalb umgehend ein entsprechendes Klageverfahren einleiten. Ob zusätzlich auch das Eilverfahren noch weiter verfolgt wird und MMC Berufung einlegt werde noch geprüft. Darüberhinaus denke man darüber nach, wegen der nun bekannt gewordenen laufenden Verstöße gegen das Verbot der Studionutzung in Hürth Schadensersatzansprüche geltend zu machen. (9/12)