NDR-Rundfunkrat für weitere Fußballübertragungen

Der NDR-Rundfunkrat hat einem DFB-Fußball-Vertrag sowie der Verlängerung der Telenovelas „Rote Rosen“ und „Sturm der Liebe“ zugestimmt. Zum Lizenzpaket mit dem DFB und den darin enthaltenen Fußballübertragungs-Rechten für ARD und ZDF gehören Freundschafts-Länderspielen der Herren, Frauen-Länderspiele sowie Spiele der 3. Liga und der Frauen-Bundesliga.

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NDR-Rundfunkrat für weitere Fußballübertragungen

Die zwischen dem DFB und der Sportrechteagentur SportA für ARD und ZDF getroffene Vereinbarung gilt vom Start der Saison 2016/17 bis zum Ende der Saison 2017/18; sie schließt an laufende Verträge an. Außerdem stimmte der NDR Rundfunkrat zwei Produktionsverträgen für jeweils zwei weitere Staffeln der Telenovas „Rote Rosen“ und „Sturm der Liebe“ zu. Beide Serien für das ARD-Gemeinschaftsprogramm werden von der Degeto beauftragt; die Verträge mit den Produzenten umfassen jeweils 400 Folgen à 48 Minuten.

Für „Rote Rosen“ liegt die redaktionelle Federführung beim NDR. „Sportfans können sich auf kompetente und spannende Fußball-Berichterstattung freuen, und für Freunde erzählerisch und filmisch gut gemachter Unterhaltung ist die Fortsetzung der beiden erfolg

Dagmar Pohl-Laukampreichen Telenovelas im Ersten eine mindestens ebenso gute Nachricht“, kommentiert 

Dagmar Pohl-Laukamp (Foto), Vorsitzende des Rundfunkrats, die Zustimmung des Gremiums.

Zudem hat sich der Rundfunkrat mit mehreren Programmbeschwerden befasst. Zwei betrafen die Berichterstattung der Tagesschau über den Trauermarsch der Staats- und Regierungschefs in Paris am 11. Januar 2015, zwei weitere die Sendung „Günther Jauch“ am 8. März 2015 mit der Überschrift „Putins Russland – auf dem Weg zur Diktatur?“. Die fünfte Programmbeschwerde bezog sich auf einen Beitrag in der Sendung “Markt” vom 17. November 2014 im NDR Fernsehen mit dem Titel „Abzocke mit Porzellan“. Nach eingehender Prüfung zunächst im Rechts- und Eingabenausschuss bzw. im Programmausschuss hat das Gremium die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze des NDR in allen drei genannten Sendungen als nicht verletzt gesehen und die Programmbeschwerden zurückgewiesen. 

Dagmar Pohl-Laukamp bekräftigte, „im Ergebnis ist der Rundfunkrat zu der Bewertung gelangt, dass keine Verletzung des NDR Staatsvertrags vorlag. Dies bedeutet aber nicht, dass jede Beschwerde folgenlos bleibt. Aus der intensiven Befassung mit einer Sendung oder einem Beitrag entstehen immer wieder auch wichtige Anstöße für die redaktionelle Arbeit.” 

(6/15)