Außerdem will die MMC nun Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienfonds einklagen. Der MMC-Geschäftsführer André van Eijden (Foto) stellt hierzu fest: „Die Klageerhebung ist ein wichtiges Signal in den Markt. Durch die Produktionsaktivitäten in Hürth sehen wir uns gezwungen, mit gerichtlicher Hilfe dafür zu sorgen, dass die bestehenden Vereinbarungen durch den Immobilienfonds eingehalten werden und am Standort Hürth keine Produktionen mehr durchgeführt werden“. Die Klage sei mit dem Käufer der MMC, der in München ansässigen Deutsche Unternehmensbeteiligungen AG (DUBAG) abgestimmt, heißt es in der Pressemitteilung.
Hintergrund für die nun erfolgte Klage ist der Mietvertrag zwischen MMC und dem Immobilienfonds. Dieser habe dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht für das Medienzentrum Hürth (früher Campus Hürth) eingeräumt, die auch erfolgte. Im Gegenzug sei laut MMC, die das Gelände am 31.12.2011 vertragsgemäß geräumt hatte, ein „befristeter Wettberbsausschluss“ im Vertrag vereinbart worden. Demnach dürfe auf diesem Gelände nach erfolgtem Auszug von MMC für eine befristete Zeit vorerst kein Betrieb von Film- und Fernsehstudios vorgenommen werden. Der bereits erfolgte Versuch über eine Einstweilige Verfügung, den Studiobetrieb zu stoppen, hatte das Landgericht Köln im vergangenen Sommer mit der Begründung abgelehnt, dass keine Eilbedürftigkeit bestehe. (1/13)