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# Streit um Studio-Nutzung in Köln-Hürth
- URL: https://mebucom.de/business/streit-um-studios-mmc-erwirkt-einstweilige-verfuegung/
- Published: 2012-07-26T10:06:52.000Z
- Updated: 2022-03-16T13:40:12.000Z
- Description: Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) hat am 12. Juli 2012 vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth erwirkt, um Studiobetrieb im ehemaligen MMC-Gelände „Medienzentrum Hürth“ zu unterbinden.
- Author: Eckhard Eckstein
- Tags: Business & Markt, Andre van Eijden, Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth, Magic Media Company, #wp, #wp-post, #Import 2026-06-28 14:58

![](https://mebucom.de/wp-content/uploads/2021/12/orig-52-3.png)

Wie MMC mitteilt, hat der Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth laut Beschluss des Landgerichts Köln „durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Einwirkung auf den Mieter MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH, dafür zu sorgen, dass bis zum 31.12.2016 auf dem Gelände des Medienzentrum Hürth“ kein Studiobetrieb für Film- oder Fernsehproduktionen, insbesondere kein Studiobetrieb für die Produktion der Fernsehsendung \[…\]erfolgt“.

Die MMC hatte ihren Antrag auf vertragliche Vereinbarungen mit dem Immobilienfonds gestützt, die den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht für das betreffende Hürther Gelände (vormals „Campus Hürth“, heute „Medienzentrum Hürth“) eingeräumt hatte. Laut MMC, die das Gelände am 31.12.2011 vertragsgemäß geräumt hatte, war im Gegenzug ein „befristeter Wettbewerbsausschluss“ im Vertrag vereinbart worden. Das heißt, dass auf diesem Gelände nach Auszug von MMC für eine befristete Zeit vorerst keine Film- und Fernsehstudios betrieben werden sollen.

„Trotzdem versucht die MP Medienparks Nordrhein-Westfalen GmbH als Mieter des Hürther Geländes derzeit, sich als Anbieter von Studios für Film- und Fernsehproduktionen am Markt zu positionieren“, erklärt Andre van Eijden (Foto),  
Geschäftsführer der MMC. „Wir waren daher gezwungen diese Einstweilige Verfügung durchzusetzen. Sie verpflichtet den Immobilienfonds dafür zu sorgen, dass die zwischen dem Immobilienfonds und uns vertraglich fixierten Regelungen  
eingehalten werden.“ (7/12)