> ## Content Index
> Fetch the complete content index at: https://mebucom.de/llms.txt
> Use this file to discover other available public pages before exploring further.

# ZAK verbietet Parlamentsfernsehen
- URL: https://mebucom.de/business/zak-verbietet-parlamentsfernsehen/
- Published: 2011-03-16T08:29:01.000Z
- Updated: 2022-01-08T07:31:21.000Z
- Description: Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist nach Auffassung der ZAK ein Rundfunkangebot, das einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedarf. Diese kann die ZAK jedoch nicht erteilen, da der Programmanbieter ein Verfassungsorgan ist.
- Author: Eckhard Eckstein
- Tags: Business & Markt, #wp, #wp-post, #Import 2026-06-28 14:57

![](https://mebucom.de/wp-content/uploads/2021/12/orig-13-6.png)

Nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen. Dieses Beratungsergebnis hat der ZAK-Vorsitzende, Thomas Fuchs, am Mittwoch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sowie dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder mitgeteilt. Thomas Fuchs erklärte dazu: „Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen.“

Bereits seit 1990 veranstaltet der Deutsche Bundestag ein „Bundestagsfernsehen“, das zunächst nur hausintern, später verschlüsselt im digitalen Kabel in Berlin und dann auch, ebenfalls verschlüsselt, bundesweit über Satellit ausgestrahlt wurde. Das Programm bestand im Wesentlichen aus Live-Übertragungen von Plenar- und Ausschusssitzungen und wurde als Öffentlichkeitsarbeit des Bundestages eingestuft. Das Parlamentsfernsehen erhielt 1999 eine Erlaubnis der mabb – Medienanstalt Berlin-Brandenburg für die Einspeisung in die digitalisierten Kabelanlagen in Berlin, aber keine rundfunkrechtliche Lizenz.

Anlass für die aktuellen Beratungen der ZAK sind zwei Entwicklungen: Seit Januar 2011 wird das Programm unverschlüsselt über die bisherigen Wege sowie als Webstream verbreitet. Außerdem wird es inzwischen deutlich stärker redaktionell gestaltet, so dass zu klären war, ob das Parlamentsfernsehen bereits ein Rundfunkangebot darstellt und gegebenenfalls eine Lizenz braucht.

Die Beauftragte für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, hat diese Fragen im Februar gemeinsam mit den Justiziaren der anderen Häuser intensiv geprüft. Der Beschluss der ZAK spiegelt das Ergebnis dieser Prüfung wider. (3/11)