Der ORF hatte gegen diesen Bescheid zur Wahrung seiner Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit eine Beschwerde beim VfGH eingereicht, woraufhin dieser ein Gesetzesprüfungsverfahren einleitete. Dem ORF wurde in der am 29. Juli 2013 veröffentlichten Entscheidung Recht gegeben und das sogenannte “Facebook-Verbot”, sowie der bekämpfte Bescheid aufgehoben.
ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz begrüßt diese Entscheidung: “Ich habe das sogenannte ‘Facebook-Verbot’ für eine massive, unakzeptable Einschränkung unser Möglichkeit mit dem Publikum zeitgemäß zu kommunizieren, gehalten. Ich freue mich, dass der VfGH unseren Argumenten gefolgt ist und diese international einzigartige Beschränkung aufgehoben hat. Der ORF wird die Möglichkeiten des Web 2.0 nun nutzen, um noch stärker mit dem Publikum auch auf den neuen Plattformen zu kommunizieren.” (7/13)