ARD erweitert HD-Angebot

Ab dem 5. Dezember 2013 startet die Satellitenübertragung der Dritten Programme von HR, MDR und RBB mit ihren jeweiligen regionalen Angeboten in hochauflösender Qualität. Das gilt auch für tagesschau24, Einsfestival und EinsPlus.

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ARD erweitert HD-Angebot

Aufgrund der Überführung des Testbetriebs in den Regelbetrieb wechselt Einsfestival den Transponder und die Sendefrequenz ändert sich. Für alle weiteren, bereits frei empfangbaren HD-Programme der ARD ändert sich mit der Aufschaltung der neuen HD-Kanäle nichts. Mit dem Start der weiteren HD-Programme werden nahezu alle Programme der ARD über Satellit auch im hochauflösenden Format ausgestrahlt. Das Erste HD sendet bereits seit Februar 2010 und ARTE HD seit Anfang 2009 parallel zum Standard-TV. Im April 2012 starteten die Dritten Programme von BR, NDR, SWR und WDR mit der Ausstrahlung in HD, genauso wie die Partnerprogramme PHOENIX, 3sat und KiKA.

Der MDR hat seine Sendeproduktion komplett umgestellt und wird zum HD-Start einen relativ hohen Anteil an nativen HD-Programmen senden können. Beim RBB heißt es, dass die im neuen Studio produzierten Magazin-Sendungen und auch einige Dokumentationen in nativem HD ausgesendet werden können. Der HD wird sich zunächst noch mit hochskalierten Programmen behelfen müssen: Natives oder umgangssprachlich „echtes“ HD kann der hr von Anfang April 2014 an senden, wenn die Sendeabwicklung im Frankfurter Funkhaus am Dornbusch auf die HD-Technik umgerüstet ist.

Die öffentlich-rechtlichen HD-Programme werden grundsätzlich unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten über den Satelliten Astra 19,2 Grad Ost ausgestrahlt. Für den Empfang der neuen HD-Programme ist unter Umständen ein einmaliger Sendersuchlauf am HD-fähigen Fernsehgerät oder HD-Receiver erforderlich, anschließend können die Sender auf dem gewünschten Programmplatz einsortiert werden. Alle HD-Programme der ARD werden mit einer eindeutigen Senderkennung – z.B. Das Erste HD und einem Corner-Logo mit HD Hinweis gekennzeichnet.

Je nach Anbieter werden die Programme auch über Kabel und IPTV verbreitet. Die jeweiligen Netzbetreiber entscheiden jedoch in eigener Verantwortung, ob sie die HD-Programme den Kunden zur Verfügung stellen. Im Streit mit Kabel Deutschland hat nunmehr das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. November 2013 die Position der ARD bestätigt, dass die Sender nicht verpflichtet sind, für die Verbreitung ihrer Programme Einspeiseentgelte zu zahlen. Die ARD setzt nun darauf, dass sich das bessere Angebot am Markt durchsetzen wird und die Kabelnetzbetreiber ihre Entscheidungen zu Gunsten der Nutzer treffen werden. (12/13)

Foto: “rbb-Sportplatz”-Studio, © rbb