Corona-hilfen für sächsischen Lokalfunk
15.09.2020 in Business
Die finanzielle Hilfe kommt aus den Förderprogrammen von Bund und Land zur Kompensation von Einnahmeausfällen, der Beseitigung der Folgen bzw. der Vorbeugung weiterer Schäden durch die Corona-Pandemie. Das Gremium der SLM bestätigte - vorbehaltlich der Zuweisungen von Haushaltsmitteln aus dem Bundesprogramm NEUSTART KULTUR - 23 Veranstalter mit insgesamt rd. 750.000 Euro zu unterstützen. Gegenstand der Förderung sind die für die Monate August bis Dezember 2020 anfallenden Distributionskosten der privaten Hörfunkveranstalter, die eine Zuweisung für terrestrische Übertragungskapazitäten (UKW/DAB+) haben oder die im Falle eines zugewiesenen Plattformbetriebes bei DAB+ mit Billigung der Landesmedienanstalten verbreitet werden.
Des Weiteren werden 14 kommerzielle und drei nichtkommerzielle Hörfunk- und Fernsehveranstalter - vorbehaltlich der Zuweisungen von Haushaltsmitteln aus dem Landesprogramm "Corona-Bewältigungsfonds Sachsen" - mit insgesamt rd. 775.000 Euro gefördert. Die spezifischen Hilfszahlungen werden rückwirkend ab dem 19.03.2020 bis zum Ende des Jahres 2020 gewährt. Ziel des Förderprogramms ist es, die Qualität und Vielfalt der lokalen und regionalen Programmangebote in der immer noch anhaltenden Corona-Krise zu erhalten. Förderfähig sind Personalkosten im journalistisch-redaktionellen Bereich und im Zusammenhang mit der technischen Abwicklung des Programmangebotes. Ebenso ist eine Förderung von Technik, die unmittelbar der Programmproduktion und -distribution dient, möglich.
Auf der Grundlage zuwendungsrechtlicher Vereinbarungen mit der Sächsischen Staatskanzlei wurde die SLM mit dem Vollzug beider Förderprogramme beauftragt. Für das Landesprogramm veröffentlichte die SLM eine "Richtlinie über ein Förderprogramm zum Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle der privaten sächsische Rundfunkveranstalter". Der Antragszeitraum ist für beide Förderprogramme beendet. (11/20)