Medienpolitische Signale
01.07.2012 in Events
Acht Tageszeitungsverlage (u. a. Springer, WAZ, FAZ und Süddeutscher Verlag) werfen der ARD und dem federführenden Sender NDR unlauteren Wettbewerb gegenüber den Apps der Verlage vor und haben daher den Klageweg beschritten. Sie hatten zunächst beantragt, die Tagesschau-App insgesamt zu verbieten, soweit sie nicht eine hörfunk- und/oder fernsehähnliche Gestaltung aufweise. Nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts auf die Unzulässigkeit einer solchen Klage war der Antrag allerdings auf das konkrete Angebot vom 15. Juni 2011 reduziert worden. Mit dem Urteil hat das Landgericht Köln der ARD untersagt, das mit der Tagesschau-App abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni 2011 zu verbreiten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte das Urteil. "Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, "eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben". Die ARD-Vorsitzende Monika Piel erklärte: "Das Urteil hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. Die Entscheidung bezieht sich auf die Anmutung der Tagesschau-App eines bestimmten Tages - nämlich auf das Angebot vom 15. Juni 2011. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot der Tagesschau-App. Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite."
Unabhängig davon seien die Verleger - so hatte dies der BDZV-Präsident bereits beim Zeitungskongress am 24. September in Berlin angekündigt - auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu finden.
NDR Intendant Lutz Marmor sagte: "Wir respektieren die Kölner Entscheidung, auch wenn sie weitgehend ins Leere zielt, da wir die Tagesschau-App vom 15. Juni vergangenen Jahres ohnehin schon lange nicht mehr zum Abruf bereithalten. Unser aktuelles Angebot ist damit nur sehr mittelbar betroffen. Dennoch werden wir die Begründung des Gerichts gründlich prüfen und unsere Konsequenzen daraus ziehen. Prüfen werden wir auch, ob die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und rundfunkrechtliche Vorgaben ausreichend berücksichtigt hat. Die Möglichkeit einer Berufung werden wir schon aus Gründen der Fristwahrung in Betracht ziehen müssen." (9/12)