Die Politik soll’s regeln

Mediengewitter in Deutschland: Vordergründig krachen im Zuge der Digitalisierung kontroverse Forderungen der Marktteilnehmer aufeinander, zumal zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medienveranstaltern. Doch tatsächlich ist man sich insgeheim einig: Es wird eine neue Medienordnung gebraucht, die Orientierung und Planungssicherheit für die digitalisierte und globalisierte Zukunft gibt. Jetzt ist die Politik gefragt. Auch in Bezug auf den zunehmenden Einfluss von Finanzinvestoren auf die Gestaltung des deutschen Medienmarkts.

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Ade analoge Medienwelt! Während vis-à-vis auf dem IFA-Messegelände die digitale Medienzukunft in nahezu allen Facetten von IP-TV über Mobile-TV bis zu HDTV für Konsumenten als große Show erlebbar war, wurde im historischen „kleinen Sendesaal im Hause des Rundfunks“ in der Berliner Masurenallee noch einmal die zentrale Frage aus fast vergangenen analogen Tagen gestellt: Ist die Digitalisierung wirklich ausschließlich positiv zu bewerten, oder hat sie nicht auch negative Seiten, zumal in Bezug auf ihre Inhalte?

Dagmar Reim, Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg, rbb, antwortet pragmatisch. Man könne sich diese Frage sparen, denn die Digitalisierung sei längst Realität. „Schlicht und einfach“, so Reim, werde heute „nicht mehr mit analogen Produktionsmitteln produziert.“
War „analog“ noch übersichtlich linear, ist „digital“ mindestens trimedial: Hörfunk, Fernsehen, Internet. Bis in die regionale und lokale Nische hinein sind die meisten Broadcaster mittlerweile digital bis trimedial ausgerüstet oder stehen kurz davor. Anderer „Workflow“, neue Berufsbilder, Konvergenz der Medien. Die Revolution hat schon stattgefunden – am Arbeitsplatz.

Eine nicht mehr umkehrbare Entwicklung, die nicht nur für den Mediensektor, sondern für die gesamte globale Dienstleistungsindustrie charakteristisch ist, wie die kleine Podiumsdiskussion „Total digital?“ am Beispiel der „Zukunft der Medienwelt in Berlin und Brandenburg“ skizzierte. Ob bei der regionalen Märkischen Allgemeinen Zeitung, ebay oder SAP, die in Brandenburg angesiedelt sind: Die Digitalisierung diktiert heute, wie gearbeitet, produziert und mit den Produkten hinterher gehandelt wird.
Das ist die eine Seite, die Produktion. Hier scheint schon alles neu geregelt zu sein. Dieselben Inhalte werden im Computer zigmal neu formatiert und konfektioniert, um sie über verschiedene digitale Transportwege zum Verbraucher zu schicken: als Spartenprogramme, als kostenpflichtige Videoportale wie „Maxdome“ von ProSiebenSat.1 oder kostenlose „Mediathek“ mit „Mehrwert“ wegen der Zeitunabhängigkeit in der Nutzung, wie es ZDF und ARD nennen. Oder als schlichtes Web-Angebot oder als 100-sekündige Ausgabe von „Tagesschau“ und „heute“ für den mobilen Empfang via Handy. Immer mehr Ideen und Angebote blühen auf.

In diesen elektronischen Medienmarkt sind neben den Sendern längst weitere Marktteilnehmer getreten. Die Zeitungsverleger haben lautstark die Parole „Online First“ geprägt und wollen endlich auch im Internet Geld verdienen. Kleine und große Wirtschaftsunternehmen wie ADAC oder Mercedes basteln längst an eigenen IP-TV-Angeboten, um einerseits ihre PR- und Marketingbotschaften selber zu verteilen und perspektivisch neue Vertriebskanäle für Shopping-Angebote zu kreieren. Klar ist auch Bundeskanzlerin Angela Merkel regelmäßig als Podcasting zu haben. Das Familienministerium, so jedenfalls der Verdacht, stelle die Berichterstattung über sich schon selber her und leite sie kostenlos an interessierte Medien weiter. Die digitale Produktion und ihr gleichzeitiger Vertrieb sind offenbar für jedermann erschwinglich geworden. Stichworte: „Consumer Generated Content“ und „You Tube“.
Wildwüchsig, mehr oder weniger anarchistisch, hat sich vor allem über das Internet-Protokoll ein neuer elektronischer Markt herausgebildet, der zwar den klassischen Medienmarken noch längst nicht das Wasser reicht, aber vor allem die nachwachsende Jugend erreicht. Das wird einhellig von den Marktuntersuchungen behauptet, egal, wer sie in Auftrag gegeben hat. Das hat zu einer Alarmstimmung in der Medienbranche geführt: Vor allem die großen Fernsehsender sind nervös geworden. Nicht nur bei ARD und ZDF, sondern auch bei RTL & Co wandern immer mehr jüngere Zuschauer ab, was nicht allein durch die demografische Entwicklung zu erklären ist.

Wer darf was?
Auf der einen Seite die Produktion, auf der anderen Seite der Vertrieb: Wer darf welche digitalen Inhalte unter welchen regulativen Bedingungen auf welche neuen und alten – mittlerweile digitalisierten – technologische Plattformen stellen? Die einfache Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten.
So ist im Zuge der Digitalisierung die Definition dafür verloren gegangen, was Rundfunk nicht nur in seiner technischen, sondern auch in seiner gesellschaftlichen Einbettung und Funktion ist und für die Menschen leisten soll. Was soll die in Deutschland verfassungsrechtlich verordnete „Grundversorgung“ durch die öffentlich-rechtlichen Sender heute konkret bedeuten, wo die digitale Belieferung mit Information und Unterhaltung auch ohne die 29 TV-Sender und knapp 60 Hörfunkprogramme von ARD und ZDF mehr als üppig wäre? Schon hat Brüssel aufgrund der Klagen seitens der privaten Senderketten gegen digitale und kommerzielle Expansionssversuche von ARD und ZDF ein Signal und einen neuen Begriff in die Debatte gesetzt: ARD und ZDF müssten bei allen Bestrebungen digitale Plätze zu besetzen, erst einmal in einem dreiteiligen Evaluierungsprozess nachweisen, dass es sich um eine „Public-Value“-Angebot handele. Diese verbindliche Forderung, unter anderem, ist einem 85-seitigen Papier seitens der Brüssler EU-Behörde niedergeschrieben worden, das nun zahlreiche Juristen interpretieren.

Soll man in Deutschland die letzten Zügel und Kontrollen, die bei der Liberalisierung des Rundfunkmarktes in den letzten beiden Jahrzehnten noch übrig geblieben sind, fallen lassen und alles dem reinen wirtschaftlichen Wettbewerb unterordnen? Von analog zu digital ist ein Paradigmenwechsel im Medienmarkt im Gange, der zur großen Orientierungslosigkeit führt, zumal er auch noch in den Strudel der neuen Finanzmärkte und der neuen Brüssler Regulierungsmacht gerät.
Vor diesem komplexen Hintergrund wurde in der Auftaktveranstaltung zur diesjährigen Medienwoche Berlin-Brandenburg im denkmalgeschützten bcc Berliner Congress Center am Alexanderplatz thematisiert, ob neben ARD und ZDF nicht auch private Medienveranstalter eine gesellschaftliche Verantwortung haben, nicht nur Wirtschaftsgut, sondern auch ein Kulturgut seien: einen „Public-Value“ bieten müssten.

Und: Inwieweit müssten sich Finanzinvestoren, wenn sie sich im Medienmarkt engagieren, auch diesem Public-Value-Gesichtspunkt unterordnen? Die Frage war deshalb aktuell geworden, weil die neuen Besitzer KKR/PERMIRA der ProSiebenSat.1-Gruppe kurz zuvor allerlei angekündigt und realisiert hatten, was aufgeschreckt hatte: Streichung von Arbeitsplätzen, Streichung von Informationsprogrammen, Ausstrahlung der dopingverseuchten Tour de France, Aufstockung der Renditeerwartung bis zu 30 Prozent bei hoher Verschuldung durch Kauf der SBS-Gruppe, beispielsweise.

Zwar bestritt Götz Mäuser von der PERMIRA Beteiligungsberatung eine gesellschaftliche Verantwortung der Medien nicht. Doch klarer noch machte er, dass Finanzinvestoren einen völlig anderen Blick auf die Geschäftsabwicklung haben als ganz normale Wirtschaftunternehmen. Aus der Sicht der Finanzmärkte, so sagte er, sei der „transformatorische Schritt“, den ProSiebenSat.1 hin zu einem paneuropäischen Unternehmen nehme, unabdingbar. Bei den Schulden, die man dabei durch den Zukauf der SBS-Gruppe gemacht habe, handele es sich um „gutes Geld“, denn „Fremdkapital ist billiger als Eigenkapital“. Der Finanzmarkt jedenfalls traue der ProSiebenSat.1-Gruppe die Kapazität für diese Transformation zu.
Unabdingbar sei der Schritt vor allem auch, weil sich die ProSiebenSat.1-Gruppe allein im deutschen Markt nicht mehr weiter entwickeln könne, eine Sicht, die der medienpolitische Sprecher von RTL, Tobias Schmid, im Verlauf der Diskussion für sein Unternehmen teilte. Also, so Mäuser, müsse man für die Wachstumssicherung eine andere Lösung finden. Denn „ein Unternehmen, das nicht wächst, ist langfristig zum Tode verurteilt“. In der Vergangenheit, so Mäuser, sei die fast 90-prozentige Abhängigkeit von der Werbewirtschaft für die ProSiebenSat.1-Gruppe kritisch gewesen. Die Gruppe solle durch Zukauf wachsen, so dass es in Zukunft beispielsweise auch mit Google als neuen Wettbewerber wirtschaftlich mithalten könne.

Finanzinvestoren: Einfluss begrenzen?
Dass es mittlerweile unter Politikern in Deutschland Pläne gibt, den Einfluss von Finanzinvestoren aus dem außereuropäischen Ausland auf 25 Prozent zu begrenzen, führt Mäuser allein auf den Umstand zurück, dass „die Medienkontrolleure ein erhebliches Info-Defizit, darüber haben, was wir wollen“. Gleichzeitig bestätigte Mäuser, dass KKR/Permira die Absicht habe, die ProSiebenSat.1-Gruppe abermals gewinnbringend weiterzuverkaufen. Nur der Zeitpunkt dafür stehe noch nicht fest.

Nicht nur auf diesen Beitrag reagierte rbb-Intendantin Dagmar Reim barsch, indem sie einen Unterschied zwischen Medienproduktion und anderen Wirtschafsgütern feststellte: „Medien sind doch keine Hersteller von Armaturen.“ Andererseits bemängelte sie, dass die Deutsche Bundesregierung bei ihrer letzten Klausurtagung in Meseburg die Medien nicht in ihren Katalog der „deutschen Schlüsselindustrien“ aufgenommen hat, die künftig vor dem Zugriff von Finanzinvestoren geschützt werden sollen. Was allerdings der Medienexperte des SPD-Parteivorstands, Marc Jan Eumann modifizierte: Das sei nur deshalb nicht geschehen, weil die Medien in Deutschland unter regionaler Verantwortung stehen. Durchaus betrachte man die Medienbrache als „eine Schlüsselindustrie für die demokratische Gesellschaft“.

Polemisch griff Reim auch den Finanzinvestor David Montgomery, Executive Chairman der Londoner Mecom Group, an, der unter anderem die Berliner Zeitung übernommen hat. Während Montgomery über die Pläne einer europäischen Vernetzung referierte, mit dem Ziel, Content auf neuen Wegen effektiver zu nutzen und dabei redaktionelle und unternehmerische Verantwortung zusammenzuführen, bezweifelte Reim, dass das möglich ist. Eine lokale oder regionale Berichterstattung wie bei der Berliner Zeitung, so Reim, könne nicht durch eine Synergiegewinnung durch internationale Vernetzung befruchtet werden. „Shareholder“ sei „etwas anderes als Public-Value“. „Die Medienberichterstattung“, so Reim, erfolge „von einem Ort aus, wo man beheimatet ist, und nicht von einer Yacht aus.“

Neue Klage droht
Von globalen zu nationalen Argumentationsschlachten: An vorderster Front dabei natürlich Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), der sich mit dem ARD-Vorsitzenden Fritz Raff und der Digitalstrategie von ARD und ZDF auseinandersetzte. Nachrichtenkanäle, Mediatheken, Web-Angebote und auch auf dem Handy-TV, ARD und ZDF machen sich immer breit. Doetz: Man werde „zugeballert mit öffentlich-rechtlichen Programmen“. Das sei „widerrechtlich“! Er droht mit einer erneuten Klage gegen ARD und ZDF in Brüssel.

„Online- und Mobile-Angebote gehören nicht zum Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Doetz. Sie dürften lediglich ausschließlich programmbegleitend mit programmbezogenem Inhalt veranstaltet werden. Das schließe exklusive Online- und Mobile-Formate ebenso wie Angebote zur individuellen und zeit-unabhängigen Nutzung grundsätzlich aus. Aufgrund der Vereinbarung mit der EU-Kommission seien die Länder verpflichtet, die umfassenden Expansionsvorhaben der Anstalten in diesem Bereich zu stoppen.
Dagegen hält Fritz Raff die Kritik von Doetz an den Digitalplänen von ARD und ZDF für „völlig überzogen“. „Wenn Herr Doetz schon vor 40 Jahren für den VPRT auf der IFA gewesen wäre“, so Raff, „dann hätte er der ARD wahrscheinlich auch den Einstieg ins Farbfernsehen verbieten wollen.“ Die Pläne der ARD für die digitale Welt bezeichnete Raff als „maßvolle und an den finanziellen Möglichkeiten“ orientiert. Mit Blick auf neue Verbreitungswege, neue Empfangsmöglichkeiten und die sich dadurch verändernde Mediennutzung sei eine solche Weiterentwicklung unverzichtbar.

„Grundversorgung“, so Raff, sei „im verfassungsrechtlichen Sinne ohnehin nicht die Minimalversorgung, wovon Doetz wohl fälschlicherweise ausgehe, sondern eine Vollversorgung unter Nutzung aller möglichen Verbreitungswege.
Polemik hin, Polemik her. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von ARD und ZDF taten Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter sowieso als fromme Lämmer auf. Man habe ohne Public-Value-Test überhaupt nichts Neues geplant, es handele sich beim ZDF InfoKanal und EinsExtra lediglich um Programmmodifizierungen, wie sie von Anfang an geplant worden seien. Auch die Mediatheken böten ja kein neues Programm, sondern lediglich eine zeitunabhängige Variante, mit der man vor allem auch jüngere Zuschauer erreichen wolle, wie es der Auftrag zur Grundversorgung an die gesamte Bevölkerung vorsehe.
Überhaupt: Man habe ja für Online noch nicht einmal das vorgesehene Budget in Höhe von 0,75 Prozent des Gebührenanteils ausgeschöpft, beschwichtigte Schächter auch in Richtung Verleger, die sich ARD und ZDF mit ihrer Digitalstrategie einmal mehr zum Feind gemacht haben. Auch in Zukunft werde man keine höheren Mittel im Rahmen der Gebührenfestlegung fordern, zumal die Online-Aktivitäten längst an den Arbeitsplätzen integriert seien. Ähnlich argumentiert Raff: „Hörfunk, Fernsehen und Online werden sich zu einem vernetzten Medienverbund entwickeln. Das kann man auf Dauer nicht ignorieren.“
Deshalb, so Raff, „wenn Deutschland bei der Digitalisierung der Medienwelt im internationalen Wettbewerb nicht zum Schlusslicht werden soll, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen schleunigst an die neuen Gegebenheiten angepasst werden“. In diesem Punkt immerhin ist sich Raff mit Tobias Schmid von RTL einig. Auch Schmid ist überzeugt, dass „ein konvergenter Rechtsrahmen unverzichtbar ist“. „Keiner streitet ab“, so Schmid, „dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht auch digital übertragen werden dürften – allerdings nicht mit neuen Inhalten“, warnte er.

„Kartellbehörden entscheiden“
Die radikalsten Vorschläge für eine neue Medienordnung trug Hans Hege, Chef der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, mabb, und Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, GSDZ, trocken vor. Laut Hege ist die deutsche Medienordnungspolitik „den Herausforderungen nicht mehr gewachsen“. Nicht Landesmedienanstalten oder die Länder, die mit dem Rundfunkstaatsvertrag das Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern im Dualen Rundfunksystem regeln, würden bestimmen, wo es im Zuge der Digitalisierung lang geht, sondern, so Hege, „Kartellbehörden und Brüssel entscheiden“.

Hege kritisiert die zugrunde liegenden Arbeitstrukturen als nicht funktionsfähig in Bezug auf schnelle Entscheidungen. Anstatt „das ganze Werk auf neue Beine zu stellen“ gäbe es ein jährliches „Flickwerk der Rundfunkstaatsverträge“. „Wir brauchen eine neue Medienordnung“, so schlug Hege in seinem Impulsreferat vorsichtig vor, die neben Rundfunk und Internet auch die Presse einbeziehen solle. Im gleichen Atemzug würde Medienjurist Hege auch die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerne neu bestimmt sehen. Nicht alles, was ARD und ZDF böten, habe das Etikett Public-Value verdient. Und er stellt die Frage auf, ob „die Form der öffentlich-rechtlichen Anstalt durchgehend die effizienteste Organisation“ sei, um „Qualitätsinhalte“ sicherzustellen.

Grundsätzlich bezweifelt Hege zusammen mit dem Vorsitzenden des mabb-Medienrates und ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Ernst Benda, „ob der Föderalismus noch die verfassungsrechtliche Aufgabe wahrnehmen kann, die Grundfragen der Medienordnung zu regeln“.
Um zentrale Weichenstellungen für den digitalen Medienmarkt von morgen zu erreichen, haben Juristen noch allerhand zu tun. Besonders gefragt ist in den kommenden Monaten aber die Politik. Auch von den TV- und Filmproduzenten, die gegenüber den Sendern verstärkt um bessere Rechte kämpfen wollen und dafür das grüne Licht von der Politik brauchen.

Als GSDZ-Vorsitzender hatte Hege noch ein besonderes Überraschungsei parat, das sich aus dem neuesten Digitalisierungsbericht ergibt. War in Deutschland bislang der so genannte „analoge Switch-Off“ bereits für 2010 geplant, so ist er jetzt erst einmal auf das Jahr 2012 verschoben. Das liegt an der mangelhaften Digitalisierung des Kabelnetzes, das im Besitz von etlichen Finanzinvestoren ist und an dem immer noch die meisten deutschen TV-Haushalte hängen.
Auch wenn IP-TV stürmisch wächst, sind vertriebsseitig die analogen Zeiten noch längst nicht vorbei. Weshalb Tobias Schmid für RTL auch „ein abgestimmtes Analog-Digital-Umstiegskonzept mit konkretem Umstiegszeitpunkt“ fordert und, dass „die Medienordnung und das Telekommunikationsrecht für alle Marktpartner Rechts- und Planungssicherheit schaffen müssen“.
Erika Butzek (10/07)