Ende des ideologischen Streits

Paradigmenwechsel beim Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT): Durch Digitalisierung und Internet haben sich völlig neue Themenkomplexe und Kontrahenten für den Privatfunkverband ergeben. Letztlich geht es aber um die Durchsetzung einer neuen Medienordnung, erklärt Claus Grewenig im Interview mit MEDIEN BULLETIN. Grewenig war beim VPRT einige Jahre als Justiziar tätig, bevor er am 1. April 2011 die Position der Geschäftsführung übernahm.

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Ende des ideologischen Streits

Herr Grewenig, der frühere VPRT-Präsident Jürgen Doetz ist zwar nach wie vor eng mit dem Verband verbunden, doch das Amt des Präsidenten wurde abgeschafft und die Position der Geschäftsführung gestärkt. Können Sie bitte das Ziel der Neuausrichtung des VPRT kurz skizzieren?

Auf den Präsidenten, der inzwischen als Bevollmächtigter des Vorstandes für uns aktiv ist, folgt mit Dr. Tobias Schmid ein Vorstandsvorsitzender, der schon viele Jahre erfolgreich die Geschicke des Verbandes mit gelenkt hat. Mit der Strukturreform verbunden ist auch eine neue Rollenverteilung für Vorstände und Geschäftsführung. Während sich die Vorstände mehr auf die Vorgabe der Gesamtrichtung und Leitlinien konzentrieren, ist die operative Begleitung, auch was den Außenauftritt angeht, stärker in die Hände der Geschäftsführung und Geschäftsstelle gegeben worden, die dadurch ein Stärkung erfahren haben. Dahinter stand die Analyse, dass sich unsere Themenbreite mit der Digitalisierung immens vergrößert hat. Neben den großen politischen Leitlinien kamen immer mehr spezifische Sachfragen hinzu wie beispielsweise in Technik und Recht. Auch haben sich die politischen Zuständigkeiten im Bereich Rundfunk stark verändert. Zunächst waren unsere Ansprechpartner und Verhandlungspartner in erster Linie die Bundesländer, die die Rundfunkstaatsverträge und Mediengesetze verantworten. Dann kamen neue Themen wie Datenschutz, Urheberrecht sowie Telekommunikations- und Netzpolitik hinzu, die auf der Ebene der Bundespolitik angesiedelt sind. Gleichzeitig haben sich die Radio- und Fernseh-Mitglieder unseres Verbandes immer mehr diversifiziert. Indem sie in Geschäftsbereiche des Internets hineingegangen sind, kamen Themen hinzu, die früher nicht klassisch dem Rundfunkbereich zugeordnet waren.

Hat sich bei dem Prozess der Rundfunkbegriff geändert?

Nein. Aber das ist genau die interessante Frage, die jetzt in der medienpolitischen Debatte gestellt werden muss. Denn zur klassischen linearen Nutzungsart des Rundfunks ist mittlerweile die Nutzung auf Abruf im Online-Bereich hinzugekommen. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Regulierungssysteme, die noch nicht abgeglichen sind. Das ist aktuell die große Herausforderung.

Wer ist für Regulierung zuständig, mit wem reden Sie über die vielen Details einerseits in Sachen Rundfunk andererseits Internet?

Wenn man alles zusammenzählt, was es auf Bund- und Länderebene gibt, kommt man auf über 50 verschiedene Regulierungsinstanzen: Landesmedienanstalten, Bundesnetzagentur, Kartellamt, die gesamten Ministerien der Gesetzgeber in Bund und Ländern und das Ganze auch noch einmal gespiegelt auf der EU-Ebene. Es ist daher eine große Herausforderung, Themen so übergreifend anzugehen.

Welche hauptsächlichen Kontrahenten hat der VPRT heute?

Früher waren es ARD/ZDF und Landesmedienanstalten, mit denen Sie ja heute oft auf Schmusekurs sind. Es gibt nicht mehr so viele Schwarz/Weiß-, sondern immer mehr Grautöne, was die einzelnen Marktsituationen untereinander betrifft. In Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben wir uns von der ideologischen Auseinandersetzung gelöst und konzentrieren uns auf strittige Fragen in wettbewerblich relevanten Themenfeldern wie etwa Digitalkanäle und Online-Engagement. Wir haben aber auch gemeinsame Interessen und Positionen, wenn es um die Bedeutung der Inhalte und um das Urheberrecht geht, wozu wir gemeinsam die Deutsche Content Allianz initiiert haben, oder bei Themen wie Plattform-zugang und Frequenzen.

Und wie sieht das Verhältnis zu den Medienanstalten aus?

Schmusen ist dort nicht angesagt. Die Medienanstalten sind in einer Doppelrolle: Sie sind einerseits Aufsicht, aber auch Wahrer der Vielfalt im privaten Rundfunk. Es gibt punktuelle Streitigkeiten, aber in Grundsatzfragen zu beispielsweise Frequenzen und Netzneutralität vertreten wir gemeinsame Positionen. In der gesamten politischen Konstellation kann man beobachten, dass sich die Themenstellung aufgeteilt hat in Anliegen der Inhalteanbieter einerseits und derInfrastrukturindustrie andererseits.

Können Sie die drei wichtigsten Top-Themen des VPRT benennen?

Kernproblem ist die nicht konvergente Regulierung und dafür eine Lösung mit einer neuen Medienordnung zu schaffen. Zweites Top-Thema ist der Schutz des Urheberrechts und die Rahmenbedingungen dafür. Und drittens geht es immer noch um das Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Welche Position vertritt der private Rundfunk zur konvergenten Medienordnung und wo hakt es, um sie durchsetzen zu können?

Die Diskussion um eine neue konvergente Medienordnung muss vor allem auch auf der europäischen Ebene geführt werden, weil dort der Rahmen mit der audiovisuellen Mediendiensterichtlinie vorgegeben wird. Hier läuft zurzeit eine Konsultationsphase, um die Fragen zu klären, die die Europäische Kommission mit ihrem Grünbuch zu „Connected TV“ aufgeworfen hat.

Welche Fragen sind das?

Beispiel: In ganz Europa ist es heute so, dass man mit einem neuen Fernsehgerät, dem SmartTV, sowohl Fernsehen als auch Online-Dienste wie etwa VoD, aber auch alle anderen Online-Inhalte empfangen kann, weil das Gerät technisch sowohl den Empfang von Rundfunksignalen als auch den Zugang zum Internet bietet. Das heißt: Die Inhalte, die gesehen werden, können sowohl aus dem Bereich des klassischen linearen Rundfunks wie aus dem Internet stammen. Teilweise kann man gar nicht mehr unterscheiden, woher aus welchem Bereich das technische Signal gerade kommt und ob es sich um Rundfunk oder Online handelt. Was aber insofern relevant ist, weil beide Welten unterschiedlich reguliert sind. Das führt dazu, dass beispielsweise ein linearer Nachrichtensender aufgrund der Regulierung seine Nachrichten nicht mit Werbung unterbrechen darf, der Online-Dienst darf das aber und könnte auch die Bilder des Nachrichtensenders mit Werbung oder anderen Diensten überblenden. Das ist eines der drängendsten Probleme.

Es kann ja aber nicht sein, dass die EU Deutschland eine neue Medienordnung vorgibt, oder doch?

Ein wesentlicher Teil der heute bei uns gültigen Medienregulierung ergibt sich bereits aus europäischen Richtlinien. Die übergeordneten Fragen für den Rechtsrahmen werden in Europa entschieden. Der nationale Gesetzgeber fügt dann noch zusätzliche Maßnahmen etwa zur Vielfaltssicherung hinzu. Es sind immer zwei Prozesse auf EU- und auf nationaler Ebene notwendig. National sind zudem unterschiedliche Institutionen involviert, was es noch komplexer macht. Beispiel: Im Rahmen der Urheberrechtsdiskussion wird vehement gefordert, dass Fernsehsender im Internet ihre Inhalte einheitlich bündeln. Es wäre ein wunderbares Angebot für Konsumenten, wenn alle privaten Sender in einer gemeinsamen Mediathek vertreten wären. Aber das Bundeskartellamt hat die Initiative, so eine Plattform zu etablieren, mit der Begründung gestoppt, dass auf diese Weise der TV-Werbemarkt in das Internet transferiert werden würde. Das ist aus unserer Sicht ein Marktverständnis vom Internet, das nicht mit der Realität konform geht, weil Rundfunkanbieter im Internet nicht nur untereinander konkurrieren, sondern auch mit allen anderen Anbietern, die es im Netz gibt wie unter vielen anderen Google, Apple oder Amazon. Unsere Aufgabe auf nationaler Ebene als VPRT ist es, dafür zu sorgen, dass sich das grundsätzliche Märkte-Verständnis dahingehend verändert, dass fairer Wettbewerb und Wachstum in Deutschland ermöglicht wird.

Im Mittelpunkt der gültigen nationalen Medienordnung steht das Duale System. Fraglich ist aber, wie man in der neuen digitalen Welt das Prinzip der Grundversorgung für ARD/ZDF definieren soll?

Genau. Doch wir haben heute schon nicht mehr nur ein duales Rundfunk-, sondern eher ein duales Mediensystem, in dem alle elektronischen Anbieter, die privatwirtschaftlich agieren, in einem Wettbewerbs-Verhältnis zu ARD/ZDF stehen. Und es ist eine zentrale Aufgabe von uns, auf eine Klärung zu drängen, wie der Auftrag der gebührenfinanzierten Anstalten präziser definiert werden kann. Bevor nicht konkretisiert worden ist, was inhaltlich genau unter Grundversorgung zu verstehen ist, kann man eigentlich auch keine echte Debatte darüber führen, wie viele digitale Kanäle ARD/ZDF betreiben sollen, und was sie im Internet machen dürfen, so dass ein gedeihlicher Wettbewerb im dualen Mediensystem möglich wird.

Was heißt das konkret?

Es kann nicht sein, dass sich ARD/ZDF auf ihren digitalen Kanälen mit ihren Spartensendern immer mehr den rein kommerziellen Programmen annähern, wie es ZDFneo und ZDFinfo machen. Das sind Duplikate von dem, was der Markt ohnehin schon anbietet wie zum Beispiel US-Serien – ohne Mehrwert für den Zuschauer. ARD/ZDF müssten sich deshalb mehr auf das konzentrieren, was nicht aus dem Markt heraus entwickelt und angeboten werden kann. Außerdem sind wir der Meinung, dass sich ARD und ZDF wieder mehr dem Integrationsauftrag widmen und sich dabei – auch in Bezug auf die Ansprache von Jugendlichen – auf ihr Hauptprogramm konzentrieren müssten und nicht bestimmte Zielgruppen auf Spartenkanäle auslagern sollten.

Sie fordern eine Reduzierung der Kanäle für ARD/ZDF?

Eine Kanalreduktion kann eine Möglichkeit sein. Wen sie mit 23 Kanälen nicht erreichen, erreichen auch 25 Kanäle nicht. Daher muss zunächst festgelegt werden, was inhaltlich angeboten werden soll. Hier ist die Ausgewogenheit entscheidend.

Information, Bildung, Kultur – und kein „Mainstream“?

Ein Bestandteil kann natürlich auch Unterhaltung sein, aber nicht der Hauptfokus. Wer private Vielfalt erhalten will, darf keine öffentlich-rechtlichen Duplikate zulassen.

Und was dürfen ARD/ZDF im Online-Bereich machen und was nicht?

Das ist ein weites Feld. Die EU und der Gesetzgeber haben klare Regeln aufgestellt, dass es einen gesellschaftlichen Mehrwert geben und die Auswirkungen auf private Wettbewerber geprüft werden müssen, sobald Online-Angebote den Sendungsbezug aufgeben. Dazu gehört auch die aktuell diskutierte Einstellfrist von 7 Tagen, die ARD und ZDF schon heute in begründeten Fällen erweitern können. Wir haben zudem gerade den Start der Online-Plattform von EinsLike als ARD-Angebot für Jugendliche erlebt. Da stellen wir die grundsätzliche Frage, ob dieses Angebot nicht auch den Drei-Stufen-Test hätte durchlaufen müssen, um die Marktauswirkungen zu evaluieren. Wir registrieren zurzeit auch eine starke Ausweitung des Web-Angebots von ARD-Radios, wie zum Beispiel BR Puls, ein Angebot des Bayerischen Rundfunks. Hier stellen sich Abgrenzungsfragen zur Anzahl der linearen Programme; die rundfunkrechtlich zahlenmäßig gedeckelt sind.

Thema Urheberrecht: Da sind die Privaten zusammen mit ARD/ZDF, Zeitungsverlegern und vielen anderen aus der Kultur-Industrie in der Content Allianz als Lobby aktiv. Was genau will sie erreichen, und was wurde kürzlich der Bundeskanzlerin vorgetragen?

Die Deutsche Content Allianz wurde mit auf Initiative des VPRT und Jürgen Doetz gegründet, als die Debatte um das Urheberrechtabkommen Acta lief. Zu dem Zeitpunkt gab es eine große Aufregung um angebliche Netzsperren, die Piratenpartei erfuhr einen massiven Zulauf. Von dieser Seite wurde gefordert, dass das Urheberrecht vollständig novelliert werden müsse, um auch die neuen Gegebenheiten des Internets und der digitalen Welt berücksichtigen zu können. Die Allianz hatte sich im ersten Schritt vorgenommen, zur Versachlichung beizutragen und eine Sensibilisierung für den Wert des geistigen Eigentums an sich zu erreichen, um eine Erosion zu verhindern. Das ist auch geglückt. Inzwischen haben sich auch einzelne Kreative selbst zu Wort gemeldet, und es hat sich gezeigt, dass auch die breite Bevölkerung das Urheberrecht für sinnvoll hält. Aber dieses Bewusstsein, wie wichtig das Urheberrecht ist, musste in der Politik erst einmal wiederhergestellt werden. Es gab auch eine starke Fraktion der Netzpolitiker, die sagte, die Angebote der Infrastrukturbetreiber und deren ökonomische Interessen müssen im Fokus stehen und nicht das Urheberrecht. Die Content Allianz hat nun in ihrer zweijährigen Tätigkeit deutlich gemacht, dass sich die Inhalte-Anbieter in ihren gemeinsamen Positionen nicht auseinanderdividieren lassen. Das war auch die Hauptbotschaft, die wir bei der Bundeskanzlerin hinterlassen haben. Und sie hat ihr Verständnis für unsere Anliegen und unsere Unzufriedenheit signalisiert, dass die gesetzlichen Novellierungsaktivitäten hinsichtlich des Urheberrechts, obwohl sie im Koalitionsvertrag vereinbart waren, sehr spärlich ausgefallen sind. Es besteht jetzt der gemeinsame Wille, das Thema auf der internationalen und europäischen Ebene ganz vorne auf die Agenda zu setzen. Hauptziel der Allianz ist es daher, ein Wertebewusstsein für das geistige Eigentum als wesentlichem Rohstoff der europäischen Medienindustrie auf übergeordneter Ebene zu schaffen und das Verhältnis zwischen Netz- und Inhaltepolitik zurecht zu rücken. Das ist der erste Schritt. Im zweiten Schritt werden die gesetzlichen Konkretisierungen erarbeitet.

Alles ist abstrakt und unübersichtlich geworden. Ist es da nicht im Grunde genommen für alle Anbieter im Medienmarkt praktisch, dass durch Internet und Digitalisierung viele rechtliche Vorgaben ausgehebelt werden, so dass alle mehr oder weniger anarchistisch machen können, was sie wollen?

Das kann man nicht gutheißen, wenn man der Regulierungsgegenstand ist! Wir setzen daher auf eine neue Medienordnung. Denn es ist klar, dass die Rundfunkanbieter in diesem unübersichtlichen Konglomerat momentan diejenigen sind, die am meisten benachteiligt werden. Wir sind immer noch mit den starken Verpflichtungen und Auflagen aus der analogen Welt konfrontiert, befinden uns  inzwischen aber in einem Wettbewerb mit Spielern, die diese Verpflichtungen nicht haben.

Welche Spieler sind das?

Zum Beispiel Google, Amazon oder sonstige Angebote, die über das Internet verbreitet werden. Wir stehen als regulierter Rundfunk mit Fußfesseln in einem Wettbewerb, der deshalb faktisch gar keiner mehr ist. Die Politik muss sich jetzt zeitnah entscheiden, ob alle Dienste auf einem „Level-Playing-Field“ gleich behandelt werden sollen oder ob in Zukunft für die Angebote, die für die Meinungsbildung relevant sind, ein abgestuftes System gelten soll. Das muss aber zu einem fairen Wettbewerb führen, bei dem die Rechte und Pflichten des Rundfunks in Einklang gebracht werden. Beispiel: Frequenzen. Es war früher ein Privileg, den Zugang zu Frequenzen zu haben. Inzwischen hat sich das Thema Knappheit an Frequenzen erledigt, weil es heute eher ein Überangebot im Digitalen gibt. Damit hat sich unser Recht weitgehend verwirkt. Und wir bräuchten neue Mechanismen, die die Verpflichtungen, die wir als Rundfunkanbieter haben, wieder aufwiegen. Das wäre beispielsweise eine Debatte um eine besondere Auffindbarkeit und um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Plattformen wie zum Beispiel zu den App-Portalen der Endgerätehersteller oder Provider.

Um noch einmal auf Content zurückzukommen: Man hat den Eindruck, dass die großen privaten TV-Sender speziell von ProSiebenSat.1 und RTL zwar immer bessere Renditen machen, aber leider nicht mehr wie früher in eine gute Programmqualität wie etwa in tolle TV-Fiction-Produktion investieren. Richtig?

Ihr Eindruck täuscht. Er ist vermutlich stark von bestimmten Formaten geprägt, über die man sicherlich streiten kann, die aber nicht das Gesamtbild des privaten Rundfunks abbilden. Der private Markt hat sich mittlerweile sehr stark ausdifferenziert, beispielsweise mit Spartenprogrammen für sehr enge, spitze Zielgruppen. Parallel dazu wächst der Pay-TV-Bereich mittlerweile pro Jahr im zweistelligen Prozentbereich. Fast alle privaten TV-Sender sind mit Ablegern am Pay-TV-Markt beteiligt. Wenn man die Qualität des privaten Rundfunks betrachtet, muss man heute immer das komplette Angebot mit ins Blickfeld nehmen – und das bietet eine nie dagewesene Programmvielfalt. Und nach wie vor investieren einzelne Sendergruppen ca. 20 Millionen Euro pro Jahr in Eigen- und Auftragsproduktionen.
Erika Butzek
(MB 07/08_13)