Panasonic stellt neue 4K-Studiokamera vor

Panasonic stellt auf der NAB Show 2018 in Las Vegas (Stand C3607) seine neue 4K-Studiokamera AK-UC4000 vor, die im Frühling 2018 auf den Markt kommen soll. Gezeigt werden auch die AU-EVA1 Camcorder, Varicams and PTZ-Kameras.

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AK-UC4000

Die neue AK-UC4000 mit 35mm MOS-Sensor soll das Panasonic Portfolio der Studiokameras erweitern. Sie verfügt über Ultra HD und Full HD Ausgänge und wird ab Frühjahr 2018 in Europa und Nordamerika ausgeliefert.

Das künftige Studiokamera-Flaggschiff wird zusammen mit einer neuen Kamerasteuerung (AK-UCU600) auf den Markt gebracht. Sowohl die Kamera als auch die Kamerasteuerung haben das gleiche Format wie das AK-UC3000 System, verfügen aber zusätzlich über einen 4,4K-Bildsensor in UHD, der 2000 TV-Linien und ein gutes Rauschverhältnis (S/N 62 dB) erreicht. 2 x 12G SDI und 4 x 3G sind Standard (zwei mal 4 x 3G ist optional verfügbar). Alle Ausgänge sind in der Lage, HDR (HLG) und SDR unabhängig voneinander zu unterstützen.

Eine Media-over-IP-Schnittstelle (MoIP) mit SMPTE-2022 und SMPTE-2110 für Remote Operation Konfigurationen wird ab Herbst 2018 optional erhältlich sein. Darüber hinaus wird das AK-UC4000 Kamerasystem im Laufe dieses Jahres serienmäßig umschaltbare 2x, 3x und 4x High-Speed-Aufnahmen in HD unterstützen.

Die Kamera wurde bereits auf der ISE 2018 in Amsterdam als Teil eines Studiosystems präsentiert, das die Kamerasteuerung AK-UCU600, das Remote Operation Panel AK-HRP1000 und den LCD-Farbsucher AK-HVF100 umfasste.

„Das neue Studiokamerasystem von Panasonic bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, das sich von der Konkurrenz abhebt”, sagt Stefan Hofmann, Panasonic Manager Sales Engineering Live Operation. „Wirklich einzigartig ist außerdem, dass eine Vielzahl von Panasonic Produkten, wie die AU-EVA1, die VariCam LT, PTZ-Kameras und andere Kameras aus dem professionellen Kamerabereich, über das gleiche Remote Control Panel, wie das HRP1000 oder das HRP1005, gesteuert werden können. Bei Live-Events ist das von unschätzbarem Wert.” (3/18)

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