AGBs

I. Werbung (Anzeigen, Banner, Firmeneinträge)

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
  6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Herausgeber eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Herausgeber mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  8. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Herausgeber erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Herausgeber eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Der Herausgeber haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Kunden, die (1) der Herausgeber oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, die (2) durch die Verletzung einer Pflicht durch den Herausgeber, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), entstanden sind, wenn (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, wenn (4) bei Kauf- oder Werkverträgen von dem Herausgeber eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verlags oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Herausgeber haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hierdurch unberührt. In anderen als den in dieser Ziffer 10 genannten Fällen ist die Haftung des Herausgebers unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Herausgeber berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung verein- bart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  15. Der Herausgeber liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Herausgeber für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Herausgeber zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. „Dem Herausgeber kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 250 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“
  18. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  19. Erfüllungsort ist der Sitz des Herausgebers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers. Soweit Ansprüche des Herausgebers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers vereinbart.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Herausgebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt nur für den Fall, dass der Herausgeber verpflichtet ist, die Gegendarstellung abzudrucken.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Insertionen und sonstige Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen den Herausgeber erwachsen. Der Herausgeber überprüft Aufträge und Anzeigen lediglich im Hinblick auf offenkundige Rechtsverstöße, nicht aber daraufhin, ob durch sie sonst Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Herausgeber auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
  3. Abbestellungen müssen schriftlich, 4 Wochen vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige / Banner fallen 20% Stornierungskosten an.
  4. Bei fernmündlich erteilten Anzeigenaufträgen, Termin- und Ausgabeänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Herausgeber für Übermittlungsfehler keine Haftung.
  5. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Herausgebers bleibt unberührt.
  6. Hat der Auftraggeber innerhalb Jahresfrist weniger Anzeigen abgerufen als ihm nach seiner Vorauszahlung zustünden, so hat er Anspruch auf eine Reduzierung des Entgeltes in dem Maße, der dem Wert der nicht abgerufenen Anzeigen entspricht, wenn dies zuvor vereinbart war. Der Anspruch auf Reduzierung des Entgeltes erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
  7. Ein Kollegenrabatt von zehn Prozent auf den Grundpreis wird nur bei Direkt- Anzeigenaufträgen gewährt.
  8. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Specials/Sonderheften Sonderpreise festzulegen.
  9. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Auftraggebern an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

II. mebulive Abonnement

  1. Der Auftrag des Kunden erfolgt über das Internet, schriftlich, oder fernmündlich und bedarf – außer in den Fällen der fernmündlichen Bestellung – zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Annahmeerklärung durch den mebulive Verlag Leseservice. Dies geschieht durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen. Wird der Auftrag des Kunden fernmündlich erteilt, so erfolgt die Annahme des Angebots unmittelbar im Telefonat, so dass dadurch ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt.
  2. Angebote des mebulive Verlag sind immer freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot.

LIEFERUNG

  1. Die Lieferung erfolgt an die von den Abonnenten angegebene Lieferadresse. Ein Anspruch auf Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht.
  2. Die regelmäßige Belieferung der Zeitschrift beginnt ca. drei Wochen nach dem Vertragsabschluss. Einzelheiten werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
  3. Der von den Abonnenten angegebene Wunschliefertermin ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung zu diesem Zeitpunkt.
  4. Der mebulive Verlag behält sich das Recht vor, die Lieferung der Zeitschrift vor dem vereinbarten Liefertermin auszuführen.

FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG

  1. Die Zahlung des Abonnements kann per Rechnung oder Lastschriftverfahren erfolgen.
  2. Das Abonnement wird jährlich berechnet.
  3. Zahlungen sind jeweils im Voraus zu leisten.
  4. Der Bezugspreis ist erstmals mit Vertragsschluss fällig.

ABO-ZEITRAUM, -KÜNDIGUNGSRECHT

  1. Der mebulive Verlag kann den von den Abonnenten zu zahlenden Bezugspreis anpassen.
  2. Der Abonnent / die Abonnentin ist berechtigt, den Vertrag über das Magazin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen, wenn sich der Bezugspreis um mehr als einmal innerhalb von 12 Monaten oder um mehr als 5 % im Verhältnis zum ursprünglichen Bezugspreis erhöht.
  3. Davon unberührt bleibt das Kündigungsrecht des Abonnenten / der Abonnentin nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Bezugsjahresende.
  4. Wird das Abonnement vor Ablauf der vereinbarten Mindest- laufzeit gekündigt, so wird die Kündigung erst wirksam, wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.
  5. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
  6. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Abonnent teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich mit.

PROBE-ABO

  1. Der Vertrag über das Probe-Abo gilt für den Zeitraum von drei Monaten. Die Mindestlaufzeit stellt einen sog. Testzeitraum dar, in welchem dem Abonnenten / der Abonnentin ein Preisvorteil in Höhe von 25 % gegenüber dem regulären Abonnementpreis gewährt wird.
  2. Der Vertrag kann bis 10 Tage nach EVT (Erscheinungstermin) der dritten Ausgabe zum Ablauf des Testzeitraumes gekündigt werden. Eine Kündigung vor Ablauf des Testzeitraumes wird erst wirksam, wenn der Testzeitraum abgelaufen ist.
  3. Falls keine Kündigung erfolgt, geht das Probe-Abo automatisch in ein reguläres Abo über.

[email protected]
Leserservice

mebulive Verlag
Feuerhausstr. 8
D-81245 München

Stand: April 2023