Das ZDF hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, da die Bundesländer die Empfehlung der KEF zur Anhebung des Rundfunkbeitrags nicht umgesetzt haben. Intendant Dr. Norbert Himmler sieht darin eine Gefährdung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde
Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) hatte im Februar 2024 eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen. Dies entspräche einer jährlichen Steigerung von 0,8 Prozent und läge damit unter der Inflationsrate. Trotzdem unterblieb ein Beschluss auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober, was eine fristgerechte Beitragserhöhung laut ZDF unmöglich macht.
ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler erklärte: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Die Verfassung sehe eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor, um verlässliche Informationen bereitstellen zu können, so Himmler weiter.
KEF und das Verfahren zur Beitragsfestsetzung
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ist bewusst staatsfern gestaltet, um politischen Einfluss zu vermeiden. Die KEF, ein unabhängiges Gremium aus 16 Sachverständigen, prüft die von den Rundfunkanstalten gemeldeten Bedarfe und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Die abschließende Festsetzung erfolgt durch einen Staatsvertrag, der von allen 16 Landesregierungen und Landesparlamenten bestätigt werden muss.
Die KEF hatte den angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf des ZDF bereits gekürzt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe die Erfüllung des aktuellen Programmauftrags gefährde. Rücklagen wurden in der Kalkulation bereits berücksichtigt.
Bedeutung der Finanzierung für den Rundfunkauftrag
Das ZDF sieht die Nichtumsetzung der KEF-Empfehlung als Eingriff in die Grundprinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Laut Himmler sei der Beitrag essenziell, um unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Einflüssen zu agieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei eine unverzichtbare Säule der demokratischen Gesellschaft, insbesondere in Krisenzeiten.
Ohne eine fristgerechte Beitragserhöhung sieht das ZDF die Gefahr, dass die Finanzierung des Rundfunkauftrags langfristig nicht gesichert werden kann. Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde sei daher der letzte mögliche Schritt, um die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit zu wahren.