- Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter (nachfolgend “wir”, “uns” oder “Anbieter”) und dem Auftraggeber (nachfolgend “Kunde” oder “Auftraggeber”) im Zusammenhang mit der Schaltung von Werbemitteln auf unseren Plattformen.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags oder die Bestätigung via E-Mail zustande. Mit der Unterzeichnung oder Bestätigung des Auftrags anerkennt der Auftraggeber diese AGB.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt wurden.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
- Werbemittel
(1) Werbemittel im Sinne dieser AGB können aus Bildern, Texten, Tonfolgen, Bewegtbildern (z.B. Banner), interaktiven Elementen (z.B. Links) oder anderen digitalen Inhalten bestehen.
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht eindeutig als Werbung erkennbar sind, müssen entsprechend kenntlich gemacht werden.
- Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Auftragnehmer mitgeteilt
(2) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(4) Erfolgt der Auftrag durch eine Werbeagentur, so wird der Vertrag im Zweifel mit der Agentur abgeschlossen, es sei denn, es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
- Vertragsablehnung
(1) Wir behalten uns vor, Werbeaufträge aus sachlichen oder rechtlichen Gründen abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbemittel zurückzuziehen, insbesondere wenn der Inhalt gegen geltende Gesetze verstößt oder technische Anforderungen nicht erfüllt werden.
(2) Änderungen, die vom Auftraggeber nachträglich an einem Werbemittel vorgenommen werden, können dazu führen, dass das Werbemittel aus der Veröffentlichung entfernt wird, wenn es die Anforderungen nicht mehr erfüllt.
- Zahlung
(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
- Abwicklungsfrist
Aufträge, die ein Abrufrecht für einzelne Werbemittel innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens beinhalten, müssen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgewickelt werden.
- Auftragserweiterung
Bei Rahmenverträgen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist und je nach Verfügbarkeit zusätzliche Werbemittel abzurufen.
- Nachlasserstattung
(1) Falls ein Auftrag nicht vollständig erfüllt wird und dies nicht von uns zu vertreten ist, muss der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem tatsächlich abgenommenen Nachlass zurückerstatten.
(2) Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist einen rückwirkenden Nachlass geltend machen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
- Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vollständige und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, Werbemittel länger als drei Monate nach der letzten Veröffentlichung aufzubewahren.
(3) Etwaige Änderungswünsche des Auftraggebers, die nachträglich an einem Werbemittel vorgenommen werden, sind kostenpflichtig.
(4) Für verspätet gelieferte oder fehlerhafte Werbemittel übernehmen wir keine Haftung in Bezug auf die vereinbarte Verbreitung.
- Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle für die Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte, insbesondere Urheberrechte, besitzt und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung entstehen könnten.
(2) Der Auftraggeber überträgt uns sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte, um die Werbemittel auf unseren Plattformen und in Online-Medien zu verbreiten. Diese Rechte gelten zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt.
- Gewährleistung des Anbieters
(1) Wir gewährleisten, dass das Werbemittel entsprechend den technischen Standards auf den Plattformen des Anbieters bestmöglich dargestellt wird. Eine Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden.
(2) Bei unzureichender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Nachbesserung oder, falls dies nicht möglich ist, auf eine Reduzierung der Vergütung.
(3) Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlerhafter Veröffentlichung müssen vor der nächsten Schaltung geltend gemacht werden.
- Leistungsstörungen
(1) Bei Störungen aufgrund von höherer Gewalt, technischen Problemen oder anderen Ursachen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. Ausfälle von Drittanbietern, Streiks), behalten wir uns vor, die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachzuholen.
(2) Ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung besteht nur, wenn eine erhebliche Verzögerung oder Störung vorliegt.
- Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
- Preise und Nachlässe
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise. Preisänderungen sind möglich, jedoch müssen diese mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, bei einer Preiserhöhung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
- Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen und Einziehungskosten zu berechnen. Außerdem können wir die Ausführung laufender Aufträge bis zur Zahlung aussetzen und Vorauszahlungen für zukünftige Aufträge verlangen.
(2) Wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen, können wir Vorauszahlungen für alle weiteren Werbemittel verlangen.
- Kündigung
Bei Abbestellung von Werbemittel-Aufträgen, fallen 50% Stornierungskosten an.
- Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§18 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei (“Empfänger”) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
- Datenschutz
(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
§ 20 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber immer um ein Unternehmen handelt.
- Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Dezember 2024