Im Streit zwischen der Magic Media Company (MMC) und dem Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth hat das Landgericht Köln die Eilbedürftigkeit für eine Einstweilige Verfügung verneint. MMC kündigt an, den normalen Klageweg zu beschreiten.
Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) hat am 12. Juli 2012 vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth erwirkt, um Studiobetrieb im ehemaligen MMC-Gelände „Medienzentrum Hürth“ zu unterbinden.