Berufungsinstanz kippt VFF-Klausel

Das OLG Dresden hat in einem Berufungsverfahren die VFF-Klausel in ARD-Produktionsverträgen endgültig für unzulässig erklärt. Dagegen geklagt hatte die AG DOK, in der 800 Dokumentarfilmer und –Produzenten Mitglieder sind. Erwartet wird, dass die ARD-Sender nun rund 20 Millionen Euro zurückzahlen müssen.

4
Berufungsinstanz kippt VFF-Klausel

Im Berufungsverfahren um die so genannte VFF-Klausel in Fernsehverträgen hat das Oberlandesgericht Dresden am 12. März 2013 das Leipziger Urteil vom Sommer vergangenen Jahres bestätigt und die VFF-Vertragsklausel endgültig gekippt.

Dass Fernsehauftragsproduzenten zur Mitgliedschaft in der „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ gezwungen werden, ist unzulässig und muss sofort aufhören. Mit dieser Feststellung bestätigte das Oberlandesgericht Dresden das erstinstanzliche Urteil vom Sommer letzten Jahres, gegen das der beklagte Mitteldeutsche Rundfunk Berufung eingelegt hatte.

Geklagt hatte die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), die ihre Mitglieder durch die so genannte „VFF-Klausel“ in Fernsehverträgen benachteiligt sieht. Die Klausel wird nicht nur vom MDR, sondern von allen öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland standardmäßig in Auftrags-Produktionsverträgen verwendet und schreibt den Produzenten vor, wo sie ihre Zweitverwertungsrechte geltend machen müssen. Dass es ausgerechnet die in München ansässige „Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten“ (VFF) ist, hat natürlich seinen besonderen Grund: dort nämlich halten die öffentlich-rechtlichen Sender die Hälfte der Gesellschaftsanteile und haben einen internen Verteilungsplan durchgesetzt, mit dessen Hilfe sie sich die Hälfte der Produzenten-Erlöse aneignen.

„In der Summe geht es dabei um Millionenbeträge, die die Sender seit Jahren den eigentlich Berechtigten, nämlich den Fernsehproduzenten, vorenthalten“, heißt es in einer Presseerklärung der AG DOK. Nach Einschätzung von AG DOK-Geschäftsführer Thomas Frickel ist zu erwarten, dass die Öffentlich-rechtlichen nun rund 20 Millionen Euro für die letzten drei Jahre an die VFF zurückzahlen müssen. Die müsste das Geld dann wiederum an die Produzenten verteilen.

In dem veröffentlichten Urteil bestätigt die Berufungsinstanz nicht nur voll umfänglich die Entscheidung des Landgerichts Leipzig, sondern sie geht noch darüber hinaus, indem sie die Formulierung der Klausel selbst als in sich widersprüchlich und nicht transparent bezeichnet. Der Sachverhalt war für die Dresdner Richter offenbar so eindeutig, dass sie keine Revision durch den Bundesgerichtshof zuließen. (3/13)