BFFS: Durchbruch bei TV-FFS-Tarifverhandlungen

BFFS, ver.di und Produktionsallianz einigen sich in der achten Verhandlungsrunde zum Mantel- und Schauspieltarifvertrag für die Herstellung von Film- und Fernsehproduktionen in wesentlichen Punkten.

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BFFS, ver.di und Produktionsallianz einigen sich ©BFFS

Der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und ver.di haben mit der Produktionsallianz in den Tarifverhandlungen zum Mantel- und Schauspieltarifvertrag des TV FFS in der achten Verhandlungsrunde in Berlin einen wichtigen Durchbruch erzielt. Auch wenn noch nicht alle gewerkschaftlichen Forderungen erfüllt sind, konnte in folgenden Punkten eine Einigung erzielt werden:

Erhöhung der Einstiegsgage und der Tarifgagen

Für Schauspielerinnen wird künftig die Gagenuntergrenze für die ersten fünf Drehtage auf 1.050 Euro je Drehtag angehoben. Ab dem sechsten Drehtag sinkt die Gagenuntergrenze auf 900 Euro. Mit dieser Gage, die sich nur nach der Anzahl der zu leistenden Arbeitstage vor der Kamera bemisst, sind alle zusätzlichen Arbeitstage der Schauspielerinnen abgegolten, die vor allem für Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie Kostüm- und Maskenproben, Regiebesprechungen, Textlernen und Nachsynchronisation anfallen.

„Führt man sich vor Augen, dass jeder von der Schauspieler*in zu leistende Drehtag in zahlreichen Arbeitstagen intensiv vor und nachzubereiten ist, so wird deutlich, dass die Erhöhung der Gagenuntergrenze, die seit vielen Jahren auf sich warten ließ, dringend geboten war“, erläutert Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar BFFS.

Für das Team hinter der Kamera soll es zwei Gagenerhöhungen um jeweils 2,5 Prozent ab März 2025 und Januar 2026 geben.

Betriebliche Altersvorsorge

Gewerkschaften und Produzentenallianz haben sich tariflich darauf geeinigt, die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse Rundfunk auf eine dauerhaft solide Basis zu stellen. Mit dieser Tarifeinigung gilt die betriebliche Altersvorsorge künftig nicht nur für Produktionen für öffentlich-rechtliche Sender, sondern auch für Produktionen für private Sender, Streamingdienste und Kinoproduktionen. Ziel der Tarifpartner ist es, diesen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

„Die Pensionskasse Rundfunk ist das eigentliche „Standbein“ für die Altersvorsorge von Filmschaffenden und Schauspielerinnen, die wegen ihrer ausnahmslos befristeten Dreh-Engagements nur sehr ungenügend in der Altersvorsorge gesetzlich abgesichert sind, deshalb ist diese nun erzielte Tarifeinigung so herausragend wichtig für unsere Kolleginnen.“ so Heinrich Schafmeister, Bevollmächtigter des Vorstands für Tarifverhandlungen.

eCasting-Standards

Die nunmehr tariflich vereinbarte Einführung von Standardregeln zum eCasting im Schauspieltarifvertrag soll Schauspieler*innen in Zukunft vor ausufernden eCasting-Anforderungen bewahren.

„E-Casting, also der Besetzungsprozess, bei dem Schauspielerinnen aufgefordert werden, zuhause bestimmte Vorsprechszenen aufzunehmen und diese den Besetzungsverantwortlichen zuzuschicken, verlangt von den Schauspielerinnen oft einen hohen Aufwand und enorme Kosten. Deshalb war es wichtig, hier nun Tarifstandards einzuziehen“, so Katharina Abt, Mitglied des BFFS-Vorstands.

Tarifvertrag Nachwuchsfilm

Für Nachwuchsfilme, also Produktionen, bei denen Regisseurinnen zum ersten oder zweiten Mal als Debütantinnen Regie führen, gelten künftig besondere Tarifstandards. Damit wird ein Mindestmaß an fairen Arbeits- und Vergütungsbedingungen für solche „Debütproduktionen“ sichergestellt. Einer Unterschreitung aller tariflichen Mindeststandards bei solchen Filmproduktionen wird damit ein Riegel vorgeschoben. Schauspieler*innen, die in solchen unter dem Nachwuchstarifvertrag hergestellten Produktionen engagiert werden, dürfen nicht unter der für diese Produktionen einzuhaltenden Gagenuntergrenze von 850 Euro pro Drehtag vergütet werden.

Familienfreundlichere Arbeitszeiten

Künftig darf die tägliche Arbeitszeit ohne Einschränkung zwölf Stunden nicht überschreiten. Eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent, eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 50 Stunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent vergütet. Alle 21 Drehtage erhalten die Teammitglieder einen bezahlten freien Tag.

„Damit ist ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mitwirkende bei Filmproduktionen erreicht“, erklärt Katharina Abt.
„Die Verhandlungen zur Anwendung von KI gehen weiter und sollen in einem neuen KI-Tarifvertrag mit kurzer Laufzeit münden. Das bleibt ein Dauerthema, weil KI auch auf die Filmbranche in den nächsten Jahren große, aber noch nicht überschaubare Auswirkungen haben wird“, sagt Heinrich Schafmeister und ergänzt: „Auch unsere Forderungen zum Hinzuziehen von Intimacy Coordinators bei intimen und körpernahen Einsätzen und zur Themis Vertrauensstelle für sexuelle Belästigung und Gewalt sind nicht unter den Tisch gefallen.“

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