Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) prüft derzeit, ob Twitter Deutschland möglicherweise gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verstoßen hat und ob die Manipulation des Algorithmus durch einen ‘Reichweiten-Booster’ für die Tweets von Elon Musk als offensichtlicher Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag (MStV) gewertet werden kann. Sollte sich ein Verstoß herausstellen, könnte dies zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens der Medienanstalten wegen Diskriminierung nach § 94 MStV führen.
Nachdem der US-Newsletter “Platformer” berichtet hatte, dass Twitter-Eigner und CEO Elon Musk angewiesen hat, den Algorithmus so zu manipulieren, dass seine eigenen Tweets regelmäßig die höchste Reichweite erzielen, hat die Meldung weite Verbreitung in den Medien gefunden. Dies hat die Medienaufsicht veranlasst, zu prüfen, ob eine derartige Manipulation auch beim deutschen Twitter-Ableger vorliegt und ob dadurch die Regulierungsvorgaben für Medienintermediäre verletzt werden. Zuständig für das deutsche Angebot von Twitter ist in Deutschland die BLM.
“Bei einer möglichen Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag mit dem Diskriminierungsverbot, das die bewusste Priorisierung bestimmter journalistisch-redaktioneller Inhalte verhindern soll. Twitter hat gerade für die politische Kommunikation eine enorme Bedeutung. Meinungsvielfalt und damit auch einen freien demokratischen Dialog zu sichern, ist eine Aufgabe, die die Medienanstalten angesichts der Meinungsmacht von Medienintermediären sehr ernst nehmen”, betont BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege.
Laut einer Schwerpunktstudie der Medienanstalten aus dem Jahr 2022 sind Intermediäre für 43 Prozent der Befragten die bedeutenste Informationsquelle für politische Botschaften. Diese Zahl verdeutlicht, wie entscheidend Twitter für Wahlkämpfe sein kann.