Bessere Vertragsbedingungen für Dokumentarfilmer

Die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. und die ARD-Landesrundfunkanstalten haben „Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit für vollfinanzierte dokumentarische Auftragsproduktionen" beschlossen. Die Vereinbarung orientiert sich an einem vergleichbaren Abschluss der Produzentenallianz mit dem ZDF vom Oktober 2012 und bringt den Produzenten wesentliche Verbesserungen der Vertragsbedingungen.

5
Bessere Vertragsbedingungen für Dokumentarfilmer

So erhalten die Produzenten eine Beteiligung in Höhe von 16 % der Bruttoerlöse (nach Abzug von Synchronisationskosten sowie einer Pauschale in Höhe von 35% für die Aufbereitung der Produktion) aus Auswertungserlösen der Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino und aus Videogrammen (z. B. DVD, Blue-ray Disc). Eine Vereinbarung über die Beteiligung der Produzenten an den VoD-Erlösen werd noch geschlossen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemiteilung.

Vereinbart wurde auch, dass Verwertungsrechte, die vom Sender nicht innerhalb einer 5 Jahres-Frist genutzt werden, dem Produzenten rückübertragen werden können. Die Sender behielten dabei ein nicht-exklusives Sende- und Klammerteilrecht. Diese Regelung gelte für Produktionen, die seit dem 1. Juli 2011 erstausgestrahlt wurden. Eine Auswertung außerhalb der deutschsprachigen Gebiete ist bereits vor Ablauf der 5-Jahres-Frist möglich, wenn ein Verwertungsinteresse nachgewiesen werden kann. Die Sender werden in beiden Fällen am Erlös beteiligt.

„Die Modernisierung der Terms of Trade mit den Fernsehsendern war von Anfang an eines der wichtigsten Ziele der Produzentenallianz“, erklärt Alexander Thies (Foto), Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands. „Zwar sind wir damit noch lange nicht am Ende, aber die neue Eckpunktevereinbarung mit den ARD-Anstalten für Dokumentationen markiert das Erreichen einer wichtigen Etappe. Wir können jetzt sagen, dass wir die Geschäftsgrundlagen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern bei den sogenannten vollfinanzierten Auftragsproduktionen und den Dokumentationen erheblich verbessern konnten.“

Anzeige
Qvest Banner Ad

Die Verhandlungsführerin für die ARD und stellvertretende Intendantin des WDR Eva-Maria Michel betont, man habe die Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags nach ausgewogenen Vertragsbedingungen für die drei größten Genre Fiktion, Unterhaltung und jetzt eben auch Dokumentation erfüllt.

Der Text „Eckpunkte für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und den ARD-Landesrundfunkanstalten“ online unter www.produzentenallianz.de/eckpunkte-dokumentation/ zugänglich. (5/13)