Mehr als 3 Mio.Euro beträgt die Summe, die Sixt in diesem Jahr als Rundfunkbeitrag an den sogenannten „Beitragsservice“ von ARD und ZDF (früher: GEZ) wird zahlen müssen, hieß es in einer Presseerklärung des Unternehmens im August. Sixt hatte bereits vor drei Jahren deutliche Kritik an der Gebührenreform geäußert und deren Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Auch ein von der Gesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Professor Christoph Degenhart (Universität Leipzig) kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die Reformpläne, die schließlich unverändert von den Bundesländern beschlossen wurden, verfassungswidrig seien.
Sixt muss seit 1. Januar 2013 neben der Abgabe für jedes Auto in seiner Flotte auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zahlen, obwohl die Stationen weder über Fernseher noch über Radios verfügen. Diese sogenannte Betriebsstättenabgabe wurde neu eingeführt und richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Pro Autoradio werden 5,99 Euro pro Monat fällig, obwohl durch die Reform die geräteabhängige Rundfunkgebühr eigentlich abgeschafft werden sollte. Die Sixt-Flotte in Deutschland besteht im Jahresdurchschnitt aus mehr als 40.000 Fahrzeugen. Sixt schätzt die gesamte Mehrbelastung aus der Gebührenreform auf einen sechsstelligen Betrag pro Jahr. Dabei hatte die Politik zu Beginn der Reform für besonders belastete Branchen wie Autovermietungen eine Entlastung versprochen.
Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE fand sehr deutliche Worte: „Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen.“ (8/13)