Keine Mehrbelastung der Wirtschaft durch Rundfunkbeitrag

Die Wirtschaft wird voraussichtlich durch den neuen Rundfunkbeitrag insgesamt weniger belastet als durch die bisherige Rundfunkgebühr. Hiervon geht der Bayerische Rundfunk in seinen Planungen aus. Unternehmen wie Rossmann sehen das anders und wollen gerichtlich gegen die neue Gebühr vorgehen.

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Keine Mehrbelastung der Wirtschaft durch Rundfunkbeitrag

Für schätzungsweise mehr als 70 Prozent aller Betriebe, so der BR, würde lediglich ein Drittelbeitrag von 5,99 EUR anfallen, mit dem auch ein geschäftlich genutztes Kraftfahrzeug abgedeckt sei. Davon würden zum Beispiel Handwerker profitieren, die bislang für ein Gerät in der Werkstatt und ein Autoradio doppelt zahlen mussten. Zu Entlastungen komme es auch im Hotelgewerbe: War hier pro Fernseher mindestens eine halbe Rundfunkgebühr zu entrichten, so fällt künftig pro Zimmer nur noch ein Drittelbeitrag an. Wird das Hotel außerhalb der Saison für mindestens 3 Monate geschlossen, entfällt für diesen Zeitraum die Beitragspflicht ganz.

In der Diskussion über eine Mehrbelastung bestimmter Betriebe mit großen Fuhrparks weist der BR auf folgende Aspekte besonders hin: Autoradios in geschäftlich genutzten Pkw waren schon vor der Umstellung gesondert gebührenpflichtig. Entgegen der Rechtspflicht wurden aber in der Praxis Rundfunkgeräte in einer Reihe von Fällen nicht angemeldet. Dies zeigt zum Beispiel auch folgender Vergleich: Obwohl statistisch nahezu 100% aller Autos mit Radios ausgestattet sind, waren bislang nur knapp 4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge angemeldet. Das Kraftfahrzeugbundesamt geht von wesentlich mehr Geschäftswagen aus. Darauf wurde bereits Ende 2011 im 18. Bericht der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF) hingewiesen. „In einem fairen Vergleich muss die bisherige Rechtslage der jetzigen Rechtslage gegenübergestellt werden“, betont Prof. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.

Sollte es in einzelnen Branchen, wie zum Beispiel Filialbetrieben, zu unverhältnismäßigen Belastungen kommen, wird dies im Rahmen der Evaluierung der Beitragsreform im Jahr 2014 eingehend besprochen werden. BR-Intendant Ulrich Wilhelm: „Wir sind mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft in Bayern im Gespräch und begrüßen es, dass der Gesetzgeber eine Überprüfung der Änderungen vorgesehen hat, in der auch Härtefälle behandelt werden. Bei dieser Überprüfung werden wir uns intensiv mit der Wirtschaft abstimmen und ich bin dankbar für diesen engen Dialog. “

Der BR weist zudem darauf hin, dass Annahmen, der Rundfunkbeitrag solle den Anstalten zu Mehreinnahmen verhelfen, unbegründet sind. Denn nach § 3 Abs. 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag werden Überschüsse vom Finanzbedarf der folgenden Beitragsperiode abgezogen.

Die Drogeriekette Rossmann hat indes angekündigt, gegen die neue Rundfunkgebühr vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu klagen. Sie soll für ihre Filialen jetzt statt 40.000 Euro im Jahr 200.000 Euro Gebühr entrichten. (1/13)

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