Neuer Tarifvertrag Film: Das ändert sich ab Juli für die Branche

Neuer Tarifvertrag: Ab Juli 2025 erhalten Filmschaffende bei allen Dreharbeiten Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse Rundfunk.

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Bernhard F. Störkmann
Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS, sieht im neuen Tarifvertrag einen entscheidenden Schritt zur sozialen Absicherung von Schauspielenden. ©Kornelia Boje

Filmschaffende in Deutschland erhalten ab Sommer eine deutlich bessere Absicherung für das Alter. Ab dem 1. Juli tritt ein neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Kraft, der verbindlich für alle Filmproduktionen gilt – unabhängig davon, ob sie für öffentlich-rechtliche Sender, private Anbieter, Streamingplattformen oder das Kino produziert werden. Der Vertrag wurde im Oktober 2024 zwischen dem Bundesverband Schauspiel (BFFS), der ver.di Filmunion und der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen abgeschlossen.

Einheitliche Regelung für über 25.000 Beschäftigte

Kern des Tarifvertrags ist die verpflichtende Zahlung von Vorsorgebeiträgen bei sämtlichen Dreharbeiten: Für jedes Engagement wird ein Betrag in Höhe von vier Prozent der vereinbarten Gage zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dies geschieht über die Pensionskasse Rundfunk, die bereits seit Jahrzehnten für Filmschaffende tätig ist. Die Filmschaffenden selbst leisten einen Eigenanteil in gleicher Höhe, der ebenfalls aus dem Bruttogehalt umgewandelt wird.

Diese Regelung betrifft mehr als 25.000 Personen, die in der deutschen Film- und Fernsehproduktion tätig sind. Durch den Tarifvertrag entsteht erstmals ein flächendeckender Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, unabhängig von der Art der Produktion.

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Antwort auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Vor allem für Schauspielerinnen und Schauspieler ist die neue Regelung von großer Bedeutung. Da sie meist in befristeten Arbeitsverhältnissen engagiert werden, bestehen häufig große Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung. Viele von ihnen sind zudem nicht über die Künstlersozialkasse abgesichert, da sie formal als Angestellte arbeiten. Der neue Tarifvertrag soll diese Lücken zumindest teilweise schließen.

Heinrich Schafmeister ©Kornelia Boje

Heinrich Schafmeister, Vorstandsmitglied des BFFS, betont: „Diese Beitragslücken sind der Grund, dass unsere gesetzliche Rente so mies ausfällt. Für diejenigen von uns, die drehen, bildet daher die Pensionskasse Rundfunk das eigentliche Standbein im Alter.“ Mit dem neuen Tarifvertrag werde diese Vorsorge nun verpflichtend und damit zur tragenden Säule der Altersabsicherung in der Branche.

„Größter Fortschritt seit Bestehen“

Auch Bernhard F. Störkmann, Justiziar des BFFS, sieht in dem neuen Vertrag einen Meilenstein: „Die Verbesserung der sozialen Lage von Schauspielenden gehört seit Gründung des BFFS zu den Kernanliegen der Schauspielgewerkschaft. Mit Abschluss dieses Tarifvertrags ist ihr in dieser Hinsicht wohl der größte Fortschritt gelungen.“

Die Umsetzung erfolgt über eine tarifvertraglich verankerte Entgeltumwandlung. Produktionsfirmen sind ab dem 1. Juli verpflichtet, bei Vertragsabschluss entsprechende Regelungen aufzunehmen und die Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk abzuführen.