
Nach über sieben Jahren zäher Verhandlungen und einem gescheiterten Schlichtungsverfahren geht das ZDF in Sachen Urhebervergütung eigene Wege: Der Sender hat eine neue Selbstverpflichtung zur besseren Vergütung von Filmschaffenden veröffentlicht – ohne Einigung mit der Urheberallianz, die den Schritt nun scharf kritisiert.
Sender lobt eigenen Vorstoß – ohne vertragliche Einigung
Mit der neuen Selbstverpflichtung will das ZDF nach eigenen Angaben die wirtschaftliche Teilhabe kreativer Gewerke wie Kamera, Szenenbild, Kostümbild und Editing stärken. Künftig sollen tarifvertragliche Regelungen auch für Nicht-Mitglieder gelten, ergänzt durch Folgevergütungen bei vollfinanzierten Auftragsproduktionen. Damit wolle man „die Wertschätzung für kreative Leistungen auch finanziell zum Ausdruck bringen“, so der Sender.
Ein verbindlicher Vertrag mit der Urheberallianz kam jedoch nicht zustande. Bereits im Frühjahr 2024 hatte sich das ZDF aus dem gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsverfahren zurückgezogen. Der Einigungsvorschlag des Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. Bornkamm, wurde im Oktober 2025 formal abgelehnt – trotz Zustimmung der beteiligten Berufsverbände.
Urheberallianz sieht Bruch mit fairem Verfahren
Die Reaktion der Verbände fällt jetzt entsprechend deutlich aus. „Das Vorgehen des ZDF missachtet die Arbeit der Schlichtungsstelle und ist rechtlich nicht haltbar“, erklärt Rechtsanwalt Nikolaus Reber, der die Verbände der Urheberallianz juristisch vertreten hat.
Der zentrale Vorwurf: Die Selbstverpflichtung sei nicht nur rechtlich unverbindlich, sondern unterschreite das Niveau des zuvor ausgehandelten Schlichterspruchs deutlich. Dieser hatte unter anderem Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen vorgesehen – auch für die bisher oftmals nicht berücksichtigten kreativen Gewerke hinter der Kamera.
Keine Vergütung bei Mediathekennutzung?
Besonders kritisch sehen die Verbände, dass das ZDF über Jahre hinweg keine Vergütung für Wiederholungen und Mediathekennutzung vorsieht. Die Justiziarin des VSK, Katrin Simonis, spricht von einer bewussten Aushöhlung gesetzlicher Ansprüche: „Das ist gewollt und hebelt erneut alle Ansätze einer angemessenen Vergütung für Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild aus.“
Silke Spahr, Geschäftsführerin des Bundesverbands Filmschnitt (BFS), ergänzt: „Das ZDF hat sich in sieben Jahren keinen Zentimeter in Richtung Urheber bewegt – stattdessen verursacht die Schlichtung auf beiden Seiten Kosten im sechsstelligen Bereich.“
Auch der Bundesverband Kamera (BVK) kritisiert, dass die vermeintlichen Verbesserungen des ZDF de facto eine Verschlechterung seien: „Die behauptete Verbesserung der Bedingungen ist tatsächlich eine deutliche Verschlechterung der Rechtsposition der Urheber und faktisch eine Aushöhlung der durch den Schlichterspruch bestätigten urheberrechtlichen Ansprüche“, betont BVK-Geschäftsführer Thomas Neudorfer.
Weitere juristische Auseinandersetzung steht im Raum
Die Verbände der Urheberallianz prüfen derzeit rechtliche Schritte. Ziel ist es, die Angemessenheit des Schlichterspruchs durch ein Gericht bestätigen zu lassen und die Selbstverpflichtung des ZDF juristisch zu überprüfen.
Ob das neue Modell des Senders Bestand hat oder korrigiert werden muss, bleibt vorerst offen. Klar ist nur: Der Konflikt um die faire Vergütung von Filmschaffenden ist damit keineswegs beigelegt – sondern tritt in eine neue Phase.










