Grundlage der Beendigung der analogen Satellitenverbreitung und des erfolgreichen Umstiegs am 30. April 2012 auf diesem Übertragungsweg war, dass private Programme in SD-Qualität digital nicht verschlüsselt werden und deshalb mit jedem digitaltauglichen Empfänger ohne Zusatzkarte und Zusatzentgelte genutzt werden können, ebenso wie bis dahin die analogen Programme.
„Die Hoffnungen, die Adressierbarkeit in SD werde zur Finanzierung neuer Programmveranstalter und -inhalte beitragen, haben sich nicht erfüllt“, lautet der Schluss der ZAK. „Im Gegenteil haben private Veranstalter wegen der zunehmenden Verbreitung von Fernsehgeräten mit integriertem digitalem Empfang wachsende Nachteile gegenüber den öffentlich-rechtlichen Programmen, die unverschlüsselt auch in HD Qualität verbreitet werden und damit eine höhere Reichweite erzielen können.“ Die Grundverschlüsselung werde zu einem Hindernis für einen verbraucherfreundlichen Umstieg im Kabel, der auch von Wohnungsbaugesellschaften und Verbraucherschutzorganisationen unterstützt werden könnte.
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia habe im Zuge der Fusion mit Kabel BW die Beendigung der Grundverschlüsselung privater Free-TV-Angebote zugesagt. Die ZAK begrüßt diesen Wandel und appelliert an Kabelnetzbetreiber, die noch an der Grundverschlüsselung festhalten, sich dieser Haltung anzuschließen. (7/12)