Das ZDF verbessert die Vergütungsbedingungen für zentrale kreative Gewerke. Mit einer Selbstverpflichtung will der Sender die Interessen von Kameraleuten, Szenen- und Kostümbildnerinnen sowie Editorinnen besser berücksichtigen und ihre Beteiligung an den Nutzungserlösen stärken. Die Entscheidung folgt auf ein jahrelanges Ringen mit der Urheberallianz und ein ergebnisloses Schlichtungsverfahren.
Forderungen der Urheberallianz
Über Jahre hatten die Verbände eine Anpassung der Vergütungsregeln gefordert. Im Zentrum stand die wirtschaftliche Teilhabe der Kreativen an weiteren Nutzungen – ein Anspruch, der im Urheberrechtsgesetz (§ 36 UrhG) verankert ist. Die Urheberallianz hatte das ZDF und die Network Movie GmbH aufgefordert, gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren. Betroffen sind sowohl Eigenproduktionen als auch Auftragsproduktionen für das ZDF.
Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden wurde im Sommer 2020 ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Als sich zeigte, dass dieses Verfahren keine sachgerechte Lösung bringen würde, zog sich das ZDF im Frühjahr 2024 zurück und lehnte den Einigungsvorschlag des Vorsitzenden ab. Damit blieb das Verfahren ohne Ergebnis.
Schlichtung ohne Ergebnis
Mit dem Rückzug aus dem Verfahren setzte der Sender ein klares Signal: Statt auf eine Lösung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu warten, wollte das ZDF eigenständig handeln. Die Schlichtung hatte aus Sicht des Senders erhebliche Mängel gezeigt, die eine sachgerechte Einigung erschwerten.
„Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und wollen die Wertschätzung für kreative Leistungen auch finanziell zum Ausdruck bringen“, heißt es in einer Erklärung des Senders.
Selbstverpflichtung statt Einigung
Kern der Selbstverpflichtung ist die Ausweitung tarifvertraglicher Regelungen. Bei Eigenproduktionen sollen diese künftig unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft gelten. Bei vollfinanzierten fiktionalen Auftragsproduktionen wird das Modell durch Folgevergütungsregelungen ergänzt, die nach Angaben des Senders über die branchenüblichen Pauschalen hinausgehen und die gesetzlichen Vorgaben zur Angemessenheit der Vergütung deutlich übertreffen sollen.
Mehr wirtschaftliche Teilhabe
Für die betroffenen Berufsgruppen Kamera, Szenenbild, Kostümbild und Editing bedeutet das eine bessere wirtschaftliche Beteiligung an der weiteren Nutzung von Programmen. Auch wenn es keine formelle Einigung mit der Urheberallianz gibt, möchte das ZDF damit ein Signal setzen: Ein öffentlich-rechtlicher Sender kann Rahmenbedingungen für Kreative auch eigenständig verbessern und so Planungssicherheit und Wertschätzung stärken.