Die Magic Media Company MMC) hat nun wie angekündigt vor dem Landgericht Köln Klage gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth erhoben, um die Nutzung des ehemaligen Hürther Studiogeländes als Studiobetrieb für Film- und Fernsehproduktionen zu unterbinden.
Die Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) hat am 12. Juli 2012 vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth erwirkt, um Studiobetrieb im ehemaligen MMC-Gelände „Medienzentrum Hürth“ zu unterbinden.