Die Lockerung der Förderkriterien soll den bisher noch nicht digitalisierten kleinen Filmtheatern in Berlin und Brandenburg die Umrüstung ermöglichen, auch wenn sie keine 8 000 Besucher pro Jahr/Saal oder weniger als 25 000 Euro an Netto-Kartenumsatz erreichen. Ebenso können jetzt auch Neuerrichtungen und Wiedereröffnungen gefördert werden.Da die Kosten für die kleineren zertifizierten Anlagen inzwischen deutlich gesunken sind, kann der maximale Zuschuss von 21 600 Euro jetzt nicht mehr nur 30 Prozent, sondern maximal 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Weiterhin ist natürlich eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mittel möglich.
Das neue Merkblatt zum Sonderprogramm Digitalisierung sowie das Antragsformular stehen auf der Medienboard-Homepage zur Verfügung. (7/13)












