Darin werden die Intendanten und Sendeverantwortlichen von ARD und ZDF direkt aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass sich die kommerziellen Tochtergesellschaften der Sender im Bereich technischer Filmdienstleistungen marktkonform verhalten. „Es sind gravierende Zweifel aufgekommen, ob insoweit die Regeln des Rundfunkstaatsvertrags eingehalten werden“, heißt es in dem Schreiben.
Die 24 Mitgliedsunternehmen des Verbandes arbeiten seit vielen Jahren auch mit den öffentlich-rechtlichen Sendern zusammen. Doch in den vergangenen Jahren seien sie immer stärker von Tochtergesellschaften von ARD und ZDF aus den Märkten gedrängt worden. Dabei seien die Tochtergesellschaften in immer weitergehenden Bereichen tätig (bis hin zur Werbefilmproduktion) und setzten Mittel ein, die nicht dem fairen Leistungswettbewerb entsprechen. „Den unabhängigen Unternehmen wird die Luft zum Atmen genommen.“
Die Verfasser des Briefes erinnern daran, dass die Europäische Kommission den kommerziellen Tochtergesellschaften der öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Aktivitäten enge Grenzen setzt. „Insbesondere ist nach § 16a Rundfunkstaatsvertrag verlangt, dass die kommerziellen Tochtergesellschaften ‚marktkonform’ agieren“. Dieses Gebot der Marktkonformität werde jedoch nicht eingehalten, da die kommerziellen Tochtergesellschaften im Wettbewerb um Aufträge bevorzugt würden und mit einer unzulässigen Preisgestaltung unabhängige Unternehmen aus dem Markt drängten, so der Vorwurf des Interessenverbandes, der damit eine richtige Breitseite fährt. So heißt es darin: „Eine Legitimation für kommerzielle Tochtergesellschaften beitragsfinanzierter Anstalten besteht aus unserer Sicht nur im Bereich notwendiger Unterstützungsleistungen. Es kann nicht das Ziel von öffentlich-rechtlichen Sendern sein, ein eigenständiges Produktionsimperium aufzubauen, das die effizienten Strukturen der privaten Filmwirtschaft zerstört.“
Der Verband hat außerdem ein Gutachten in Auftrag gegeben bei dem Kartellrechtler Professor Rupprecht Podszun von der Universität Bayreuth gebeten, der darin zu dem Schluss kommt, dass „gravierende Indizien dafür vorliegen, dass sich die Unternehmen nicht marktkonform verhalten und darin Kartellrechtsverstöße vorliegen“. Das Gutachten wurde dem Bundeskartellamt mit der Bitte um Prüfung vorgelegt.
Der Verband fährt ganz offensichtlich die zweigleisige Strategie, einerseits wettbewerbsrechtliche Kontrolle des Marktgeschehens zu erzielen, und gleichzeitig in Gesprächen mit den Sendeverantwortlichen auch interne Lösungen anzustreben. (9/15)