„Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erklärt Manuel Cubero (Foto), Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG. Doch werde ab 8. Januar 2013 die Bandbreite für die digitale Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an den Plattformstandard angeglichen, mit dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen würden.
Darüber hinaus wird das Unternehmen gleichzeitig jedes digitale Dritte Programm nur in einer regionalen Variante pro Kabelnetz einspeisen. So werde in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen. „Die regionalen Varianten der einzelnen Dritten Programme zeigen mit Ausnahme eines halbstündigen Regionalfensters ganztägig ein identisches Programm“, heißt es in einer Mitteilung. Alle Dritten Programme würden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. Kunden in Hamburg würden zum Beispiel neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität weiterhin empfangen können.
Kabel Deutschland will nach eigenen Angaben durch diese Anpassungen eine effizientere Kapazitätsauslastung in ihrem Kabelnetz erreichen und damit Platz für eine Ausweitung des HD-Angebotes schaffen.
„Trotz unserer intensiven Bemühungen, eine Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erzielen, haben sich unsere langjährigen Geschäftspartner bisher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung durchringen können. Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen. Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, erklärte Cubero. (1/13)