„Sollten wir bis zum neuen Jahr keine Lösung finden, müssen wir unser Leistungs-Spektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender überprüfen“, sagte KDG-Chef Adrian von Hammerstein (Foto) der FDD. Der Kabelchef ist überzeugt von dem rechtlichen Anspruch, dass die Sender für die Einspeisung zahlen müssen.
ARD und ZDF berufen sich dagegen auf die gesetzliche Pflicht der Kabelanbieter, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen. Die Zahlungen wurden in den 80er-Jahren vom Postministerium eingeführt, um den Ausbau des damals staatseigenen TV-Kabelnetzes zu fördern. Bisher haben die Sender ARD und ZDF rund 27 Mio. Euro Gebühren an die KDG gezahlt. Die erhält rund 100 Mio. Euro an Einspeisegebühren. Setzen sich die öffentlich-rechtlichen Sender bei diesem Streit durch, trifft das die Geschäftsmodelle der Kabelanbieter, auch Unitymedia Kabel BW wäre betroffen. Denn eines ist klar, die privaten Anbieter ProSiebenSat.1 und RTL werden sehr genau verfolgen, wie dieser Streit ausgeht.
Unklar sei, wie sehr eine mögliche Abschaltung ARD und ZDF treffen würde, heißt es in der FTD, da es umfangreiche Vorschriften gebe, was von den Kabelanbietern übertragen werden müsse: Bei den digitalen Sendern seien alle 22 TV-Programme von ARD und ZDF bundesweit Pflicht und bei der analogen Übertragung überall noch mindestens sieben Programme. Allerdings gebe es im analogen Bereich Sender, die KDG übertrage, obwohl sie nicht vorgeschrieben seien: etwa die dritten Programme, wenn sie außerhalb ihres Heimatgebiets verbreitet werden, wie das Bayerische Fernsehen in Hamburg. „Da stellen wir schon sehr großzügig Bandbreite zur Verfügung“, sagte von Hammerstein über Inhalte von ARD und ZDF, die KDG über die Vorgaben hinaus sendet. (11/12)