Tagesschau-App ist rechtens

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage der Zeitungsverleger gegen die Tagesschau-App abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben. Das OLG stellte in zweiter Instanz fest, dass der Internetauftritt Tageschau.de und die daraus abgeleitete App als Teil des Telemedienkonzepts der Sendung uneingeschränkt zulässig sei, erlaubte aber auch die Revision beim Bundesgerichtshof.

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Tagesschau-App ist rechtens

Die Zeitungsverleger hatten die App eher als presseähnliches Produkt gewertet, das für die Verlage eine unfaire Konkurrenz bedeute. Mit ihrer Klage hatten die Verlage vor dem Kölner Landgericht Recht bekommen, doch ist dieses Urteil mit der Entscheidung des OLG aufgehoben.

Die Kölner OLG-Richter hatten bereits bei der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 8. November 2013 erkennen lassen, dass sie sich dieser Auffassung nicht anschließen wollen. Vielmehr sei das Angebot der Tagesschau-App lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich. Die App sei damit von dem im Jahr 2010 durchgeführten Drei-Stufen-Test und der anschließenden Freigabe des Konzepts durch die Niedersächsische Staatskanzlei gleichfalls umfasst. Die Freigabe sei eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages. Der Senat als Wettbewerbsgericht sei an die rechtliche Bewertung der mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen gebunden.

Der ARD-Vorsitzender und NDR Intendant Lutz Marmor (Foto) hat die Entscheidung  des Oberlandesgerichts Köln begrüßt. „Für die vielen Nutzer der Tagesschau-App ist das eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Tagesschau-App rechtmäßig ist.“ Marmor will den Verlagen auch entgegenkommen: „Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage z. B. hochwertige Videos wie die ‚Tagesschau in 100 Sekunden‘ in Zeitungs- Websites einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.

Die Verlger haben inzwischen angekündigt nun den Weg in die nächste Instanz zum Bundesgerichtshof zu gehen, wie verschiedene Medien berichten. Sie bemängeln, dass das Urteil des OLG Köln nicht auf die Wettbewerbsproblematik mit den Printmedien eingehe. (12/13)

Bild: NDR/David Paprocki