Wichtigste Rechtsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ist das Grundgesetz, das ebenfalls vor 70 Jahren in Kraft trat. Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche Grundlage für Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Vier Jahre zuvor, am 4. Mai 1945, hatten in Hamburg britische Offiziere den Sendebetrieb mit der Verlautbarung aufgenommen: “Here is Radio Hamburg, a Station of the Allied Military Government. Hier ist Radio Hamburg, ein Sender der alliierten Militärregierung.” In den darauffolgenden Jahren wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Vorbild der BBC in Deutschland etabliert.
Bei dem Festakt “MITTENDRIN – 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk” betonte EBU-Präsident und BBC-Generaldirektor Tony Hall, der öffentlich-rechtliche Rundfunk gründe in Deutschland auf den gleichen Prinzipien wie im Vereinigten Königreich: “dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird.” Der BBC-Chef weiter: “Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Universalität. Dies sind die Werte, hinter die sich alle, die an der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beteiligt waren, gestellt haben.”
Diese Werte zu erhalten, sei heute wichtiger denn je, da Desinformation eine der größten Gefahren für unsere Demokratien darstelle, so Hall weiter: “Tatsache ist, dass die Wahrheit heute stärker unter Beschuss steht als je zuvor in den vergangenen 70 Jahren. Es war nie so schwer wie heute, Fakten von Fälschungen zu unterscheiden, Tatsachen von Behauptungen, Wahrheiten von glatten Lügen. Das ist wichtig, weil es in Demokratien auf diese Unterscheidung ankommt. Wenn man nicht auf die Wahrheit vertrauen kann, unterhöhlt das unsere Demokratie.” Hall fuhr fort: “Das Gegenmittel ist klar: Es sind die vertrauenswürdigen, unvoreingenommenen Informationen, auf die sich öffentlich-rechtliche Medien verpflichtet haben. In Zeiten der Spaltung ist die Verantwortung öffentlich-rechtlicher Medien, alle Menschen zu erreichen, wesentlicher denn je. Dies schafft Zusammenhalt.”
Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm betonte, dass die Werte, nach denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gegründet wurde, auch heute noch aktuell sind:
“Als vor 70 Jahren der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gegründet wurde, hat noch niemand geahnt, wie rasant sich die Technik und unsere Gesellschaften weiterentwickeln würden. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Werte, die unsere Gründer damals geleitet haben, heute in der globalisierten digitalen Welt nichts an ihrer Bedeutung verloren haben. Dazu gehören vor allem die Unabhängigkeit, Verlässlichkeit, Vielfalt, Verantwortung und Teilhabe sowie die Nähe zur Lebenswirklichkeit der Menschen in den einzelnen Regionen.”
Mit Blick auf den digitalen Wandel, so Wilhelm, sei die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sogar gewachsen:
“Mehr denn je brauchen wir auch heute einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in der Mitte der Gesellschaft verankert ist und der ein Gegengewicht schafft zur vielfaltsverengenden Wirkung von Filterblasen im Netz. Der öffentlich-rechtlich Rundfunk ist nach wie vor ein unverzichtbarer Garant von Vielfalt.”
NDR-Intendant Lutz Marmor erklärte: “Unabhängige und freie Medien sind für unsere Demokratie essentiell. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist heute und zukünftig Garant für Verlässlichkeit, Qualität und Unabhängigkeit. Er trägt mit seinen bundesweiten und insbesondere auch regionalen Angeboten zum gesellschaftlichen Diskurs und zur freien Meinungsbildung bei. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern – auf unseren Dienst für die Gemeinschaft können sie auch in Zukunft vertrauen.” (4/19)
Foto: Ulrich Wilhelm, Tony Hall und Lutz Marmor (v.l.n.r.) © NDR/Morris Mac Matzen