Die Produzentenallianz fordert im Rahmen der Reform der Filmförderung die Einführung einer Investitionsverpflichtung nach französischem Vorbild. Diese umfasst neben der Investitionsquote von 25 Prozent auch klare Vorgaben zum Rechterückbehalt und eine mehrheitliche Vergabe an unabhängige Produktionsunternehmen. Zur Zulässigkeit einer solchen Verpflichtung haben die deutschen Produzentinnen und Produzenten Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, beauftragt, ein unabhängiges Rechtsgutachten zu erstellen.
Das vorgelegte Rechtsgutachten bestätigt und ergänzt die Ergebnisse des von Professor Dr. Matthias Cornils im Auftrag der Bundesregierung erstellten Gutachtens: Es ist unionsrechtlich zulässig, eine Abgaben- und eine Investitionspflicht von VoD-Anbietern einschließlich einer Sprachquote parallel zur bestehenden Filmabgabe anzuordnen. Die AVMD-Richtlinie steht einer Kombination der Pflichten nicht entgegen. Auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird eindeutig bestätigt: Dass diese Regelung ein Kulturgut wie den Film betrifft und auch kulturelle Belange berührt, ändert nichts an ihrer Qualifikation als „Recht der Wirtschaft“, weil der Regelungsschwerpunkt im Bereich der Wirtschaft liegt.
Zur Veröffentlichung des Rechtsgutachtens erklärt Björn Böhning, Sprecher des Vorstands der Produzentenallianz: „Das Rechtsgutachten bestätigt die Ergebnisse des von Prof. Cornils im Auftrag der Bundesregierung vorgelegten Gutachtens: Die Einführung einer Investitionsverpflichtung ist unions- und verfassungsrechtlich zulässig, verhältnismäßig und mit Blick auf die Förderung deutscher Produktionswirtschaft auch erforderlich. Sie liegt überdies eindeutig in der gesetzlichen Kompetenz des Bundes.
Für uns ist klar: Die Investitionsverpflichtung sorgt dafür, dass hohe Umsätze mit Streaming-Abos in Deutschland auch hier zu Wertschöpfung führen und Arbeitsplätze gesichert werden. Zusammen mit einem automatisierten Anreizsystem sorgt die Investitionsverpflichtung für den Boost, den der Filmstandort Deutschland braucht. Beide Maßnahmen würden wie ein nachhaltiges Konjunkturprogramm wirken. Gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten wäre das ein wichtiges Signal für den deutschen Produktionsmarkt.
Neben dem Wachstumseffekt sorgt die Investitionsverpflichtung auch für mehr Vielfalt im Programm: Denn die zunehmende Marktmacht sowie die gleichzeitige Markkonzentration der On-Demand-Dienste birgt die Gefahr, dass einige wenige, zumeist global ausgerichtete Unternehmen marktbeherrschende Oligopole bilden, die auch das hiesige Programm bestimmen. Wo Marktpluralität unterdrückt wird, leidet auch die Programmvielfalt.”
Das Gutachten und weitere Informationen finden sich hier.