Für Sky ist dies die erste kollektivvertragliche Vereinbarung dieser Art. Der Abschluss erfolgt in einer Phase, in der Sky sein Portfolio mit deutschen Sky Originals kontinuierlich weiter auf- und ausbaut.
Einige Wettbewerber im TV- und Streaming-Bereich haben bereits GVR abgeschlossen. Sky, ver.di und der BFFS mussten jedoch ein Konzept entwickeln, das dem hybriden Pay-TV- und Video-on-Demand-Geschäftsmodell von Sky gerecht wird. Dies ist den Parteien mit dem nutzungs- und erfolgsabhängigen so genannten „Qualified Viewer“-Modell gelungen. Als „Qualified Viewer“ zählen dabei Zuschauer:innen, die mindestens 90 Prozent der Laufzeit einer Sky-Originalproduktion, auf die die GVR anwendbar ist, linear oder non-linear gesehen haben. Da Sky seine Erlöse in erster Linie durch ein Abo-Modell erzielt, ist ein Content aus kommerzieller Sicht für Sky vor allem dann ein Erfolg, wenn damit Abonnent:innen gewonnen oder gehalten werden können.
Neben einer gestaffelten Zusatzvergütung für „Qualified Viewer“ in den Sky-Märkten können die Kreativen auf Basis der GVR auch eine prozentuale Beteiligung an den Netto-Zweitverwertungserlösen aus dem Weltvertrieb erhalten. Die Vereinbarung umfasst alle relevanten Sky-Originalproduktionen, die ab Januar 2017 veröffentlicht werden, und hat zunächst eine Laufzeit von vier Jahren.
Elke Walthelm, Executive Vice President Content und Mitglied der Geschäftsführung von Sky: „Wir sind stolz, dass wir für Sky die erste Vereinbarung dieser Art schließen konnten. Sie unterstreicht klar unsere Strategie und Ambition, das hochkarätige Portfolio an Sky Original-Produktionen gezielt weiter auszubauen – und zwar im engen partnerschaftlichen Schulterschluss mit den Kreativen.“
Matthias von Fintel, Leiter des ver.di‐Bereichs Medien, Journalismus und Film: „Nur mit den beeindruckenden Leistungen von Filmschaffenden entstehen Serien, die ihr Publikum faszinieren und über alle Folgen einer Staffel in den Bann ziehen. Gut, dass Sky dies künftig auch angemessen vergüten wird. Für Filmschaffende ergibt sich im Erfolgsfall nach dem Einkommen aus der Arbeit ein zusätzlicher Verdienst und auch die nötige Anerkennung.“
Die Vereinbarung berücksichtigt einen bestimmten Kreis von Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, die an einer von Sky vollfinanzierten und von einem deutschen Produzenten realisierten fiktionalen Serie mitgewirkt haben. Sie gilt insbesondere für die Gewerke Regie, Schauspiel, Kamera, Szenenbild, Kostüm, Maske, Tongestaltung, Animation oder Montage. Auf Musikurheber:innen, Drehbuchautor:innen und Synchronschaffende ist die GVR nicht anwendbar.