Bundeskartellamt untersagt Verschlüsselung

Das Bundeskartellamt hat den Privatsendern RTL und ProSieben Sat1 untersagt, ihre frei empfänglichen Kanäle zu verschlüsseln und dazu saftige Strafen verhängt.

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Bundeskartellamt untersagt Verschlüsselung

Die Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen und zwei Verantwortliche. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben, wie die Behörde am 28. Dezember in einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Die beiden Sendergruppen haben zugesagt ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Mit dem Ende der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nicht davon umfasst ist die Verschlüsselung von HD-Programmen. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt (Foto) erklärte dazu: „Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen.“

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (12/12)

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