Media Broadcast erhält Plattform-Lizenz für DVB-T2

Media Broadcast hat die von den Landesmedienanstalten ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten für den Betrieb einer digital-terrestrischen TV-Plattform erhalten. Die Erteilung der Plattformlizenz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum digital-terrestrischen Fernsehen der Zukunft.

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Wolfgang Breuer / MEDIA BROADCAST GmbH
Media Broadcast erhält Plattform-Lizenz für DVB-T2

Die DVB-T2-Plattform, die Media Broadcast aufbauen und betreiben wird, bietet Zuschauern digital-terrestrisches Fernsehen in HD-Qualität und mehr Programme. Dazu soll es künftig auch hybride Angebote geben, wie z.B. zusätzliche Senderpakete, die Zuschauer über das Internet direkt auf Ihren TV-Geräten empfangen können. Der neue digitale Übertragungsstandard DVB-T2 wird in Verbindung mit dem effizienten Codierungsverfahren HEVC in Deutschland eingeführt. Erste kompatible TV-Geräte sind bereits im Markt, eine breite Auswahl soll in Kürze im Handel erhältlich und durch ein entsprechendes Label gekennzeichnet sein.

„Die Zuweisung der Plattformbetreiberlizenz ist ein großer Erfolg für Media Broadcast“, sagt Wolfgang Breuer (Foto), CEO und Sprecher der Geschäftsführung des Unternehmens: „Wir arbeiten mit Hochdruck an unserem Eintritt in den Endkonsumentenmarkt und am Aufbau unserer Fernseh-Plattform mit einem breiten Angebot an TV-Angeboten im DVB-T2-Standard. Antennenfernsehen macht damit den Sprung in die Zukunft, und die Zuschauer profitieren von mehr Sendern in besserer Bildqualität über die digitale Antenne“.

Der technische Aufbau der neuen DVB-T2-Plattform soll ab dem Frühjahr 2016 beginnen. Dabei werden zunächst in den Ballungsräumen die heutigen DVB-T-Kapazitäten auf die neue Technologie umgestellt. Dies ermöglicht dann bereits die Verbreitung privater TV-Programme. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter wollen 2017 mit der Migration zu DVB-T2 starten. Mitte 2019 soll die Migration vollständig abgeschlossen sein. Erfolgreiche Pilotprojekte laufen bereits in Berlin und München.

Mit der Entscheidung ist nach den Worten des Vorsitzenden der Kommission zur Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten Jürgen Brautmeier ein weiterer „wichtiger Schritt zur Umstellung auf den neuen digitalen Terrestrik-Standard gemacht.

Brautmeier betonte, dass auch für die DVB-T2-Plattform ein diskriminierungsfreier und chancengleicher Zugang gewährleistet werden müsse: „Es darf keine Benachteiligung einzelner Rundfunkveranstalter geben.“ Die Auswahl der lokalen oder regionalen Programme müsse im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt getroffen werden.

Damit der Rundfunk den verabredeten Zeitplan einhalten kann, muss jetzt die Bundesnetzagentur rasch das verabredete Frequenzumstellungskonzept umsetzen. Nur so kann der Umstieg auf DVB-T2 in den Ballungsräumen Anfang 2017 beginnen und im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Der planmäßige Umstieg auf DVB-T2 ist die Voraussetzung dafür, dass die im Zuge dessen frei werdenden Rundfunkfrequenzen zeitnah für breitbandige Internetverbindungen über Mobilfunk zur Verfügung stehen. (3/15)

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