Noch bis zum 30. November 2014 können öffentlich-rechtliche sowie private Rundfunksender, Landesprogramme oder Regional- und Lokalfenster Formate einreichen. Die Beiträge müssen dabei zwischen dem 1. August 2013 und dem 30. September 2014 erfolgreich ausgestrahlt worden sein. Eine unabhängige Jury vergibt schließlich den Preis in den Kategorien “Bestes crossmediales Programmformat TV” sowie “Bestes crossmediales Programmformat Hörfunk”. Zusätzlich kann sie einen Sonderpreis an ein besonders herausragendes Format verleihen.
Gesucht werden neuartige Programmformate und redaktionelle Beiträge, die in hervorragender Weise die Möglichkeiten von Crossmedia nutzen, um ihre Zielgruppen zu erreichen. In der Ausschreibung heißt es: „Als crossmedial gelten dabei redaktionelle Angebote, die neben Fernsehen und/oder Hörfunk mindestens einen weiteren, zwingend interaktiven Kanal inhaltlich verschränkt nutzen.“ (10/14)