Das Territorialitätsprinzip muss bleiben

Bei den 65. Internationalen Filmfestspielen in Berlin wurde wieder die kulturelle Vielfalt in Europa deutlich. Doch genau sie ist in Gefahr, wenn es der EU-Kommission gelingt, das bestehende Urheberrecht aufzuweichen und die territorialen Grenzen zugunsten des digitalen Binnenmarktes aufzuheben. Das war auch Thema der Deutschen Content Allianz beim Dialog „Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt“ Ende Februar in Berlin.

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Das Territorialitätsprinzip muss bleiben

Ohne das Territorialitätsprinzip hätte kaum einer der Berlinale-Wettbewerbsfilme entstehen können. Fast alle Bären-Anwärter wurden als europäische Koproduktionen realisiert. Zu ihnen gehört beispielsweise der iranische Film „Taxi“ von Jafar Panahi, den der Filmemacher heimlich mit einer kleinen Kamera gedreht hat. Der iranische Regisseur, dem in seiner Heimat Berufsverbot erteilt worden ist, konnte seinen neuen Film aus dem Land schmuggeln. Bei der Berlinale wurde dieses Roadmovie, in dem er mit dem Taxi durch Teheran fährt, mit dem Goldenen Bären ausgezeichnet. „Ich werde Jafar Panahi solange einladen, bis er nach Berlin kommen darf“, erklärte der Festival-Direktor Dieter Kosslick, der den iranischen Regisseur bereits 2011 in die Wettbewerbsjury berufen hatte, um dessen Freiheitskampf zu unterstützen. Sein Stuhl blieb zwar leer, doch es wurde weltweit über diesen Fall berichtet. Die Freiheit der Kunst war auch das Thema in der Eröffnungsrede, von der Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM), Monika Grütters, die betonte, dass „Taxi” ein passender Film zum Auftakt des offiziellen Programms sei. „Die Anschläge von Paris erinnern uns daran, dass die Freiheit auch dort leidenschaftliche Verteidiger braucht, wo wir uns ihrer sicher glaubten“, unterstrich sie.

Leidenschaftliche Verteidiger braucht ebenfalls die europäische Filmbranche, deren Zukunft massiv durch die Pläne der EU-Kommission gefährdet ist, im Zuge der anvisierten Urheberrechtsreform die territorialen Grenzen aufzuheben. Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat bei seinem Amtsantritt im Herbst 2014 explizit in einem Schreiben an den neuen Digital-Kommissar Günther Oettinger formuliert, dass die nationalen Begrenzungen bei den Telekommunikationsregelungen, dem Urheberrecht und Datenschutz zugunsten des digitalen Binnenmarktes aufgehoben werden sollen. Während der Berlinale hat sich Oettinger zum ersten Mal mit Vertretern der europäischen Filmwirtschaft getroffen, die einen Großteil ihrer Gewinne durch segmentierte Märkte generiert. Wenn im Zuge der EU-Binnenmarktpolitik die Ländergrenzen fallen, können nur noch große Unternehmen überleben, was jedoch im Widerspruch zu den EU-Grundsätzen steht vor, allem die kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs) zu unterstützen.

„Ausgangspunkt ist nicht die Politik, sondern eine digitale Revolution“, betonte Oettinger im Interview mit MEDIEN BULLETIN. „Es gibt nicht mehr den deutschen Markt, den französischen Markt und den polnischen Markt; es gibt einen globalen Markt.“ Die junge Generation schaue sich die Tagesschau nicht mehr um 20 Uhr an, sondern stelle sich ihr eigenes Menü zusammen, um sich zu informieren oder beziehen über Netflix ganz andere Inhalte. „Wir müssen auf die digitale Revolution, die den Nutzer und Marktteilnehmer von heute und morgen betrifft, reagieren. Es geht uns darum, die Wertschöpfung in Europa zu erhalten. Dazu gehören auch die KMUs. Wir werden den Binnenmarkt nicht mit der Brechstange einführen. Deshalb sind wir im Gespräch mit den Verbänden der Filmwirtschaft, um wirklich die Wertschöpfung Europas hochzuhalten“, erklärte er. „Entscheidend ist, dass nicht die Politik Veränderungen anstrebt, sondern dass wir aufgrund der technischen Veränderungen Handlungsbedarf sehen. Wir sollten die technische Entwicklung akzeptieren, die kommen wird.“ Derzeit gibt es zum Urheberrechtsgesetz Round Tables mit verschiedenen Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette, die vom Urheber über den Verleger, die Provider und die Verwertungsgesellschaften bis hin zum Nutzer reichen. „Wir werden im Sommer oder Herbst einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen“, erläuterte Oettinger den Zeitplan, „den wir nochmals zur Diskussion in die Öffentlichkeit geben, um danach in Rat und Parlament über eine förmliche Gesetzgebung zu debattieren.“

Zu den zentralen Forderungen der Filmwirtschaft gehört es auch, die großen Telekommunikationsunternehmen zu Abgaben heranzuziehen, da sie mit den Produkten der Kreativwirtschaft im Internet Gewinne generieren. Nach Aussage des EU-Digitalkommissars ist jedoch nicht zu erwarten, das die EU Anstrengungen unternimmt, die Telekommunikationsunternehmen für entsprechende Abgaben an Filmförderungen heranzuziehen. „Die verdienen doch auch nichts. Die Telekom-Aktie dümpelt vor sich hin. Insofern gibt es keinen, der sich dumm und dämlich verdient“, meinte Oettinger. „Wir müssen eine faire Balance finden und erreichen, dass jeder in der Wertschöpfungskette bestehen kann. Wir brauchen die Telekoms. Sie sind reguliert, denn die Preise werden durch die Bundesnetzagentur festgelegt, die darauf achtet, dass es Gewinne, aber nicht zu große Gewinne gibt. Wir erwarten von ihnen aus diesen Gewinnen Investments in die Netzinfrastruktur. Ich glaube, dass die Balance bisher gewahrt war. Sie muss jetzt aber neu aufgebaut werden, weil die digitale Technologie völlig neue Beziehungen zwischen Nutzer und Urheber schafft.“

Warnungen der Motion Picture Association

Die EU-weite Reform des Urheberrechtsgesetzes und die damit verbundenen Folgen für die europäische Filmwirtschaft beschäftigen ebenfalls die Vertreter aus Hollywood. „In der europäischen Kreativbranche arbeiten derzeit sieben Millionen Menschen, die jedes Jahr 509 Milliarden Euro des Bruttoinlandproduktes generieren“, rechnete Stan McCoy vor, der als Vorsitzender der Motion Picture Association (MPA) für Europa, den Nahen Osten und Afrika in Brüssel die Interessen der großen Hollywoodstudios vertritt. „Wir halten es für ein sehr großes Risiko, ein System zu destabilisieren, von dem diese Menschen abhängig sind. Es gibt keinerlei konkrete Belege dafür, dass durch die geplante Urheberrechtsreform die Anzahl der Arbeitsplätze oder das wirtschaftliche Wachstum gesteigert werden kann.“ Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Flexibilität der Urheber einzuschränken, die bisher Lizenzen für einzelne Territorien und nicht nur für den großen pan-europäischen Markt vergeben können. „Wir sind davon überzeugt, dass Vertragsfreiheit die beste Lösung ist” unterstrich McCoy. „Sowohl jedes große amerikanische Studio als auch jeder kleine unabhängige Produzent sollte die Freiheit haben, sich zu entscheiden, wie er am besten den Markt bedienen kann, um der Nachfrage zu begegnen.” Als Argument führt die EU-Kommission an, im Zuge der Harmonisierung des digitalen Binnenmarktes für Portabilität zu sorgen. „Es ist bereits möglich, einen VoD-Service in einem anderen europäischen Land zu nutzen“, versicherte McCoy. „Es gibt eine zunehmende Beweglichkeit auf dem Markt.”

Als besonders bedenklich bewertet der MPA-Vertreter die Pläne der EU-Kommission, die Lizenzierung für einzelne Territorien aufzuheben. „Das hat eine ganze Reihe negativer Konsequenzen, weil sich dadurch für viele europäische Produzenten das gesamte Finanzierungsmodell radikal verändert. Das betrifft auch die bestehenden Strukturen für Koproduktionen, an denen unsere Mitglieder beteiligt sind.“ Auch das Geschäft mit den Film-Online-Handel wird dadurch unberechenbar. Wenn die Lizenzierung eines Films in einem bestimmten Land beinhaltet, dass alle Konsumenten aus den anderen europäischen Ländern darauf Zugriff erhalten, lässt sich nicht mehr einschätzen, wie groß der Markt ist und wie sich dieser mit anderen Märkten überschneidet. „Das wird ein großes Problem für dieses Geschäftsfeld“, konstatierte McCoy. „Wir würden es maßgeblich vorziehen, dass sämtliche Urheber die Freiheit besitzen, die Lizenzen auf die Bedürfnisse der Konsumenten in ihrem eigenen Markt zuzuschneiden.“

Die EU-Kommission hält ihre Urheberrechts-Reformpläne für eine zukunftsweisende Strategie, welche für die audiovisuelle Branche allerdings zum Albtraum werden könnte. „Es werden sieben Millionen Arbeitsplätze und 509 Millionen Euro Umsatz zugunsten eines neuen Modells aufs Spiel gesetzt, das wir noch gar nicht kennen“, resümierte der MPA-Vertreter. „Wenn die territorialen Presales abgeschafft werden, über die ein großer Teil der Filme in Europa finanziert wird, führt das zu einer großen Unsicherheit auf diesem starken Markt. Ich würde bei der EU-Kommission darauf drängen, konkrete Beweise vorzulegen, wie sich durch diese Urheberrechtsreform mehr Arbeitsplätze und Wachstum schaffen lassen.“

CSU-Filmgespräch

Beim CSU-Filmgespräch, das im Rahmen der Berlinale stattfand, meinte Günter Winands, Ministerialdirektor im BKM: „Die künstlerische Leistung und Arbeit aller an einem Filmprojekt Beteiligten verdient nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt eine Wertschätzung. Mit dieser Grundaussage müssen wir in alle neuen Beratungen hineingehen.“ Das Urheberrecht sei ein Rechtsgebiet, das sich im Zuge der digitalen Welt im Umbruch befinde. „Wir stehen vor dem Problem, dass wir bei neuen Sachverhalten von der technischen Revolution überholt werden.“ Und Wolfram Winter, Executive Vice President beim deutschen Pay-TV-Sender Sky, zeigte sich an gleicher Stelle nach der Lektüre des Juncker-Briefes an Oettinger fassungslos: „So viel Realitätsfremde ist selten – und das von einem Luxemburger“, sagte er. Der Bezahlsender Sky, der auf fünf Märkten operiert, könne schon heute europäische Rechte akquirieren. „Es gibt keine Mauer in Europa, die den Austausch von Filmen verhindert.“ Es ist möglich, Filme über alle Grenzen hinweg zollfrei ohne größere Handelsschranken zu verkaufen, bestätigte Constantin Film Vorstandsvorsitzender Martin Moszkowicz. Die Analyse der EU-Kommission hält er für falsch, da es für bestimmte Produkte, zum Beispiel für Filme aus Estland, keine große Nachfrage gebe. Die Kommission gehe indes davon aus, dass es möglich sein muss, VoD-Angebote aus einem Land auch in allen anderen Ländern konsumieren zu können. Die Initiative der Europäischen Kommission trage deutlich die Züge von Konzern-Lobbyisten in Brüssel. „Die Frage für uns als Europäer ist, ob nicht die Diversität erhaltenswert ist, die wir durch verschiedene Territorien haben“, gab der Constantin-Vorstand zu Bedenken. „Die Einzigen, die etwas von der Abschaffung der Territorialität hätten, sind Konzerne wie Google, Amazon oder Netflix, die schon jetzt im überterritorialen Geschäft tätig sind.“ Die Filme, die bei der Berlinale im Wettbewerb liefen, seien mit Geldsummen aus verschiedenen Territorien hergestellt worden. „Bei Wegfall der Territorialität würde es diese Filme nicht mehr geben. Es ärgert mich, wenn ich mir eine Rede von Kommissar Oettinger anhören muss, die komplett an der Realität vorbeigeht“, wetterte Moszkowicz.

Auch der deutsche Drehbuchautor, Produzent und Rechtsanwalt Fred Breinersdorfer, der auf der Berlinale mit „Elser“ im Wettbewerb vertreten war, plädierte strikt für die Beibehaltung des Territorialitätsprinzips. „Mit einem Package-Deal für Gesamt-Europa hätten wir nie die gleichen Einnahmen erzielt wie durch die einzelnen Lizenzverkäufe.“ In Ländern wie Frankreich und Österreich hätten sich die Verleiher gegenseitig überboten, um die Auswertungsrechte für „Elser“ zu erhalten. Die Abschaffung der territorialen Lizenzvergabe in der EU würde seiner Einschätzung nach zu einem „kulturellen Desaster für ganz Europa“ führen. Laut Rechtsanwalt Prof. Johannes Kreile hält die Urheberrechtsreform noch weitere Fallstricke bereit. Geändert werden soll auch das Vertragsrecht. So ist eine Schutzdauerverkürzung von 90 beziehungsweise 70 auf 50 Jahre vorgesehen sowie das Zitatrecht auf fünf Minuten auszuweiten. „YouTube lässt grüßen“, kommentierte Kreile.

Deutsch-Französischer Kulturrat

Die europäische Urheberrechts-Reform war auch in der französischen Botschaft ein Thema. Bei der Verleihung der Orden Chevalier und Commandeur des Arts et des Lettres an die SPIO-Präsidentin und Produzentin Manuela Stehr, die Schauspielerin Nina Hoss und Thomas Ostermeier plädierte der Präsident des Deutsch-Französischen Kulturrates dafür, die europäischen Errungenschaften zu verteidigen. „Das Urheberrecht darf nicht durch die neuen Möglichkeiten des Netzes abgeschafft werden“, betonte Ostermeier, der die französische Kulturministerin Fleur Pellerin aufforderte, sich für den Schutz des Urheberrechtes im Netz einzusetzen. Sofern das geistige Eigentum nicht geschützt werde, käme dies einem Bananen-Diebstahl im Supermarkt gleich.

In der European Film Agency Directors Association (EFAD), in welcher der FFA-Vorstand Peter Dinges den Vorsitz übernommen hat, ist eine neue Arbeitsgruppe zum Thema Urheberrecht gebildet worden. Weitere Themen, für die eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, sind Digitalisierung und Medienfortbildung. Die Positionen der EFAD werden von der Generalsekretärin Iveta Dimova vertreten, die seit diesem Jahr mit einem Büro in Brüssel vertreten ist. Insgesamt verfügt die EFAD über 50 Mitglieder aus 31 Ländern. „Dank dieser neuen Struktur können die EU-Institutionen jetzt mit einer klaren Stimme von uns rechnen, wenn es um audiovisuelle und filmbezogene Politik und Initiativen geht“, unterstrich Dinges, der auf der Berlinale ein erstes Gespräch mit EU-Digitalkommissar Oettinger führte.

Deutsche Content Allianz

Nachdem auf der Berlinale heftig über die Pläne der EU-Kommission diskutiert worden ist, die im Zuge der Realisierung des digitalen Binnenmarktes einen grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Inhalte vorschreiben will, hat auch die Kulturstaatsministerin Monika Grütters dazu Stellung genommen. „Ich sage hier ganz deutlich, dass ich vor allem Überlegungen zur Aufhebung territorialer Beschränkungen ablehne“, erklärte die Staatsministerin bei einer Veranstaltung der Deutschen Content Allianz zum Thema „Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt“ am 24. Februar in Berlin. „Es muss auch künftig – etwa im Filmbereich – der Erwerb beziehungsweise Verkauf von Lizenzen nur für einzelne Mitgliedstaaten möglich bleiben. Wer eine Verpflichtung zu europaweiten Lizenzen einführen will, missachtet die ökonomischen Realitäten und baut zudem unnötig Hürden für kleinere national oder regional auftretende Anbieter auf.“ Sie unterstrich in ihrer Keynote eine der zentralen Forderungen der Deutschen Content Allianz indem sie betonte: „Es brauche „Regeln, die den Schöpfern geistiger Leistungen, den Künstlern und Kreativen, Freiraum gewähren, und die den Anbietern dieser Leistungen, insbesondere den Medienunternehmen, faire Wettbewerbschancen im World Wide Web garantieren.“ In diesen Regeln sieht sie die kultur- und medienpolitische Gestaltungsaufgabe auch im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung. „In diesem Sinne setze ich mich für eine kultur- und medienpolitische Handschrift der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ein. Dabei müssen wir auch die europäische Ebene im Auge behalten. Ich lehne vor allem Überlegungen zur Aufhebung territorialer Beschränkungen ab. Es müssen auch künftig – etwa im Filmbereich – der Erwerb beziehungsweise Verkauf von Lizenzen nur für einzelne Mitgliedstaaten möglich bleiben. Wir brauchen auch weiterhin differenzierte Geschäftsmodelle.“ Ihr Haus erstelle derzeit ein Positionspapier mit Leitplanken für die zukünftige Diskussion.

Birgit Heidsiek

MB 2/2015

© Berlinale Andreas Teich / Shamrock / Norbert Kersten