Deutschland bekommt erstmals ein verbindliches Gesetz, das internationale Streamer und Sender zur Investition in deutsche audiovisuelle Werke verpflichtet. Auf der Creators Conference München diskutierten Vertreter aus Politik, öffentlich-rechtlichem Rundfunk, Produktion und Produktionsdienstleistung, was der Entwurf leistet – und wo er noch nicht reicht.
Die Ausgangslage: Jeden Monat eine Insolvenz
Achim Rohnke, Geschäftsführer des VTFF, der die technischen Betriebe Film und Fernsehen vertritt, beschrieb die Stimmung der Branche ohne Umschweife: Seit anderthalb Jahren trudelt monatlich eine Insolvenz im Verband ein. Zu wenig Aufträge, zu wenig Auslastung, zu wenig Arbeitsplätze. Der vielzitierte Satz aus dem Vorjahr – lieber Bademeister als Tonmeister – habe noch immer Gültigkeit. Laura Machutta, Geschäftsführerin von Constantin Film und Vorstandsvorsitzende der TV-Sektion der Produktionsallianz, bestätigte das Bild: Der Arbeitsmarkt ist nicht ausgelastet, Fachkräfte wandern in andere Branchen ab.

Der ursprüngliche Plan, diese Krise mit einem steuerlichen Anreiz – einem Tax Incentive – zu lösen, scheiterte am Junktim zwischen Finanzministerium und BKM („Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien"). Daraus entstand, nach konstruktiven Gesprächen zwischen VTFF und Produktionsallianz rund um die Berlinale, ein pragmatischer Kompromiss: ein flexibles Investitionsverpflichtungsgesetz, das Streamer und Sender ab bestimmten Umsatzschwellen zu Branchenverhandlungen über Investitionen in den deutschen Markt verpflichtet. Als Gegenleistung wurden die Filmfördertöpfe auf 250 Millionen Euro verdoppelt.
Der Zeitplan: Machbar, aber fragil

Dr. Frank Castenholz, Leiter des zuständigen Referats beim BKM, skizzierte den weiteren Weg: Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Bundesrat berät derzeit, die Berichterstatter im Bundestag führen erste Gespräche mit Branchenvertretern. Grundsätzlich sei der Zeitplan erreichbar – mit einem Vorbehalt. Das Gesetz wurde bereits vor dem Kabinettsbeschluss nach Brüssel notifiziert, was eine dreimonatige Stillhaltefrist ausgelöst hat. Sollten im parlamentarischen Verfahren wesentliche Änderungen vorgenommen werden – an Quoten, Subquoten oder der Rechterückfallklausel – beginnt diese Frist neu. Das Gesetz käme dann später, was laut Castenholz zwar „ästhetisch nicht schön", aber handhabbar wäre.
Die Sorge, dass bei einer Verzögerung des Gesetzes auch die erhöhten Fördertöpfe wackeln könnten, relativierte Castenholz vorsichtig: Inhaltlich seien beide Bausteine der Filmreform – Fördern und Fordern – weiterhin zusammen gedacht. Eine formale Garantie konnte er nicht aussprechen, das liege beim Parlament. Moderator Marc Mensch, Chefredakteur von SPOT media & film, ergänzte trocken: Ein Selbstläufer sei das freilich nicht, bei den Haushaltspolitikern müsse man deshalb „auf der Matte bleiben".
Drei kritische Punkte im Gesetzentwurf
Einigkeit herrschte auf dem Panel darüber, dass der aktuelle Entwurf noch Nachbesserungsbedarf hat. Drei Punkte standen im Fokus.

Erstens die Quote: Machutta forderte dezidiert mindestens 15 Prozent statt der im Entwurf vorgesehenen 8 Prozent des in Deutschland erzielten Umsatzes, den Streamer und Sender in deutsche Produktionen reinvestieren müssen. Ein Vergleich mit Frankreich und Italien, die deutlich höhere Quoten kennen, mache deutlich, dass 8 Prozent den Markt allenfalls stabilisieren, aber keinen echten Wachstumsimpuls erzeugen würden. Messbare Effekte seien ohnehin frühestens 2028 zu erwarten – 2027 würden noch Investitionen aus dem Vorjahr angerechnet.

Zweitens der Rechterückfall: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rechte an einer Produktion nach sieben Jahren automatisch an den Produzenten zurückfallen – unabhängig davon, wer den Löwenanteil der Finanzierung getragen hat. Donald Jenichen, Bereichsleiter Produktionsmanagement beim ZDF, kritisierte, dass die Schwelle dafür im Entwurf so niedrig angesetzt sei, dass bereits ein Treatment im Wert von 5.000 Euro bei einem 1,5-Millionen-Euro-Projekt ausreiche, um diesen Anspruch zu begründen: Der Sender investiere den Löwenanteil, der Produzent 0,3 Prozent – und bekomme nach sieben Jahren trotzdem die Rechte zurück. Machutta hielt dagegen: Produzenten trügen das volle unternehmerische Risiko, organisierten Förderanträge auf Bundes- und Landesebene und hafteten für die Umsetzung – der Rechterückfall sei deshalb keine Bevorzugung, sondern eine faire Anerkennung ihrer Rolle als Hersteller. Ein Punkt, der im parlamentarischen Verfahren noch präzisiert werden muss."
Drittens die geografische Bindung: Rohnke wies auf einen strukturellen Schwachpunkt hin, der über das Gesetz hinausgeht. Selbst wenn Streamer ihre Investitionspflicht erfüllen, könnten sie das als europäisches Werk deklarieren und die Produktion nach Tschechien, Ungarn oder Spanien verlagern – dort lockten Förderquoten von bis zu 40 Prozent. Die deutschen Fördersätze liegen derzeit bei 30 Prozent. Ohne einen Booster Richtung 40 Prozent riskiere Deutschland, dass der erhoffte Investitionsboom zwar auf dem Papier stattfinde, die Arbeitsplätze und Kapazitäten aber anderswo entstehen.
Was jetzt zählt
Die Branche hat lange auf diesen Moment hingearbeitet – ein verbindliches Gesetz, das nationale Medienhäuser und internationale Plattformen gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Dass es jetzt auf der Zielgeraden an Quote, Rechterückfall und Förderbooster hakt, ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines grundlegenden Interessenkonflikts. Jenichen brachte das Dilemma auf den Punkt: „Es geht nur gemeinsam. Eine andere Alternative haben wir nicht." Einig sind sie sich darüber – nur noch nicht darüber, zu welchen Bedingungen.