ARD und DNMG einigen sich

Eine neue Vereinbarung zwischen ARD und DNMG regelt die Verbreitung von ARD-Inhalten in den DNMG-Netzen. Damit sind langjährige Streitigkeiten erstmals beigelegt.

56
ARD, DNMG

Eine neue Ära der Zusammenarbeit zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Netzmarketing GmbH (DNMG) hat begonnen. Beide Seiten haben einen umfassenden Kooperationsvertrag geschlossen, der die Verbreitung der ARD-Programme und -Dienste in den Netzen der DNMG sicherstellt. Die Partnerschaft ist das Ergebnis langer und konstruktiver Verhandlungen, die den rechtlichen und technischen Anforderungen der heutigen Medienlandschaft Rechnung tragen.

Partnerschaft für die Zukunft

Die Vereinbarung stellt einen entscheidenden Schritt zur Regelung der Verbreitung von ARD-Inhalten über die Netze der DNMG-Netzbetreiber dar. Sie trägt den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Programmverbreitung Rechnung, um eine effiziente und flächendeckende Verbreitung der ARD-Inhalte zu gewährleisten. Die Kooperation eröffnet zudem Möglichkeiten zur Integration innovativer Technologien und passt sich dynamisch an sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen an.

Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Beilegung der bestehenden Rechtsstreitigkeiten über die Einspeisebedingungen. Mit dieser Einigung soll ein umfassender Rechtsfrieden im Markt und eine stabile Basis für die zukünftige Zusammenarbeit geschaffen werden. Ein ähnlicher Fall betraf das ZDF, das nach einem 12-jährigen Rechtsstreit eine Einigung mit der DNMG erzielte. Diese Einigung mit dem ZDF wurde damals als wegweisend betrachtet.​

Vor der Einigung mit der ARD stand die DNMG kurz davor, eine deutschlandweite Klage gegen die ARD einzureichen (externer Link), nachdem deutlich wurde, dass die ARD nicht bereit war, eine umfassende Verzichtserklärung zur Sicherung der Altansprüche abzugeben. Dies wurde als kritischer Punkt angesehen, zumal die DNMG faire Marktbedingungen und eine diskriminierungsfreie Vergütung für ihre Verbreitungsdienste anstrebte, um die Bereitstellung von Breitbandinfrastruktur durch ihre mittelständischen Mitglieder zu unterstützen.

Ingo Schuchert, Geschäftsführer der DNMG, hebt die Bedeutung der Vereinbarung hervor: „Diese Vereinbarung ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung einer stabilen und langfristigen Zusammenarbeit, sondern unterstreicht auch das Engagement beider Parteien für Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung im deutschen Medienmarkt.“ Schuchert äußerte sich zuversichtlich, dass die Kooperation den Bedürfnissen der Rundfunkanstalten, Netzbetreiber und Zuschauer gleichermaßen gerecht wird und einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft in Deutschland leistet.