Erster KI-Tarifvertrag für die Film- und Fernsehbranche in Kraft

Der neue KI-Tarifvertrag regelt den Einsatz generativer KI in der deutschen TV- und Filmbranche. Er tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt bis Juni 2026.

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Neue Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Film- und Fernsehproduktion

Ab dem 1. März 2025 gilt in der deutschen Film- und Fernsehbranche erstmals ein Tarifvertrag, der den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) regelt. Die Produktionsallianz, die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Schauspielgewerkschaft BFFS haben sich auf verbindliche Regelungen geeinigt. Der Vertrag soll Persönlichkeitsrechte schützen, wirtschaftliche Interessen wahren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche sichern.

Regelungen des KI-Tarifvertrags

Der Tarifvertrag, der als Ergänzung zum bestehenden Manteltarifvertrag fungiert, gilt bis zum 30. Juni 2026. Er umfasst unter anderem klare Vorgaben zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schauspielerinnen und Schauspielern. So ist beispielsweise eine Einwilligung erforderlich, um digitale Nachbildungen zu erstellen oder weiterzuverwenden. Darüber hinaus regelt der Vertrag die Entlohnung für den Einsatz sogenannter „digitaler Doppelgänger“ und benennt typische Anwendungsfälle sowie praxisrelevante Ausnahmen.

Rechtssicherheit und Innovationsförderung

Ein zentrales Ziel des Tarifvertrags ist es, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Dies gilt insbesondere für Produzentinnen und Produzenten in der Postproduktionsphase. Gleichzeitig soll der Vertrag Raum für technologische Innovationen und wirtschaftliches Produzieren bieten. „Wir haben ein KI-Moratorium abgewendet und kollektivvertragliche Standards geschaffen“, betonte Wiebke Wiesner, stellvertretende Geschäftsführerin der Produktionsallianz.

Björn Böhning
Björn Böhning, Geschäftsführer der Produzentenallianz ©Hans-Christian Plambeck

Björn Böhning, CEO der Produktionsallianz, bezeichnete den Tarifvertrag als „Maßstab“ für die Filmbranche. „Erstmalig hat sich in Deutschland eine Branche Regeln für den Einsatz generativer KI gegeben“, so Böhning. Die Vereinbarungen seien ein Beleg dafür, dass gemeinsame Lösungen möglich sind, ohne auf politische Vorgaben warten zu müssen.

Um mit der rasanten Entwicklung der Technologie Schritt zu halten, haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, die Regelungen zum Einsatz generativer KI in der Filmproduktion halbjährlich zu evaluieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass neue technische Möglichkeiten in einem rechtssicheren und ethisch vertretbaren Rahmen genutzt werden.