Wie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berichtet, beabsichtigt die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH nunmehr, das Programm unter der Bezeichnung Sport Kanal Classic zu veranstalten und die Beiträge mit inhaltlichen Abweichungen sowie zeitversetzt auch in den weiteren Programmen Sport Kanal Online und Sport Kanal Flex auszuspielen. Die KEK genehmigte in ihrer Sitzung am 9. Juli 2919 diese Vorhaben.
Einen Großteil der Sendezeit sollen Aufnahmen von Spielen der Fußball Bundesliga und der 2. Bundesliga aus bereits vollständig abgeschlossenen Spielzeiten ausmachen. Die Programminhalte des ganztägigen Programms Sport Kanal Classic sollen u. a. über Satellit, Kabel, IPTV und Web-TV sowie ausschnittweise über Social-Media-Plattformen, Online-Video-Plattformen oder sonstige Internet-Plattformen verbreitet werden (Arbeitstitel: Sport Kanal Online). Zudem soll die Möglichkeit bestehen, Programminhalte zeitlich begrenzt im Hauptprogramm eines Dritten oder im Wege der Kanal-Partagierung auszustrahlen (Arbeitstitel: Sport Kanal Flex).
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL“). Die DFL ist der Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußball Bundesliga und der 2. Bundesliga („Clubs“). Sie hat die Aufgabe, die ihr vom Deutscher Fußball-Bund e.V. („DFB“) exklusiv überlassenen Einrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga zu betreiben und die Rechte exklusiv zu vermarkten; sie bedient sich hierfür der Antragstellerin. Die DFL ist ihrerseits ordentliches Mitglied des DFB. Mit der Lizenzerteilung unterwerfen sich die Clubs den Satzungen und Ordnungen dieser Verbände sowie der Zentralvermarktung der Medienrechte durch die DFL. Einige der Clubs bieten Livestreams im Internet an und haben laut KEK hierfür Rundfunklizenzen beantragt. Dabei handelt es sich um die Angebote FC Bayern.tv live, vfb.tv, BVB-TV, Fohlen.tv, Bayer 04-TV und Eintracht TV. (7/19)
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