Honorar auch bei Misserfolg

In der Öffentlichkeit ist eine Diskussion entbrannt über die Honorarfortzahlung an den Moderator Thomas Gottschalk, dessen Format „Gottschalk live“ im ARD-Vorabendprogramm im Jahr 2012 vorzeitig abgesetzt wurde. Offenbar war das volle Honorar auch bei Misserfolg des Formats vertraglich vereinbart.

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Honorar auch bei Misserfolg

Die AG Doc hatte öffentlich Aufklärung darüber gefordert, ob der Sender für die vorzeitig abgesetzte Show mehr als zwei Millionen Euro an Gebührengeldern ohne Gegenleistung gezahlt habe. Die ARD hatte die Sendung nach 70 Folgen abgesetzt. Laut AG-Dok waren ursprünglich 144 Shows geplant. Die AG moniert, dass Gottschalk sich auch bei einem vorzeitigen Aus des Formats vertraglich das vollständige Honorar habe zusichern lassen. Außerdem erwartet die AG Doc Aufklärung, ob Gottschalk noch ein zusätzliches Honorar für zwei Primetime-Shows im Ersten in der Zeit des Vertragszeitraums erhalten habe, die nicht produziert wurden.  Nun hat der WDR zur Faktenlage Stellung bezogen, die sich vor der Amtsperiode von Tom Buhrow ergeben hat.Demnach habe die Degeto 2011 für die ARD Werbegesellschaften mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment einen Vertrag über die Produktion des Formats „Gottschalk live“ mit Thomas Gottschalk als Moderator abgeschlossen. „Grundlage für diesen Vertrag war eine von der Grundy Light Entertainment und der WDR mediagroup unterzeichnete Absichtserklärung.“

Dabei wurde ein Honorar für Thomas Gottschalk vereinbart, „das aus Sicht der damals Beteiligten seiner Bekanntheit und seinem Marktwert als einer der beliebtesten Moderatoren in Deutschland und der exklusiven Zusammenarbeit Rechnung trug“. Das Format „Gottschalk live“ lief im werbefinanzierten Vorabend des Ersten und sei ausschließlich über Werbeeinnahmen finanziert worden. Da keine Gebührengelder ausgegeben wurden, musste keine Gremienzustimmung eingeholt werden. „Denn es bestand keine finanzielle Verpflichtung der Landesrundfunkanstalten, sondern der Werbetöchter.“

Bestandteil des Produktionsvertrags mit Grundy Light Entertainment war ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines nicht hinreichenden Erfolgs des Formats, was nach Intendantenbeschluss auch eingetreten war. Für diesen Fall war die Übernahme „sogenannter Abbruchkosten vereinbart“, wie der WDR mitteilt. „In diesen Abbruchkosten, die die Werbetöchter der Landesrundfunkanstalten übernommen haben, war die Fortzahlung des Honorars des Moderators bis zum Ende der Vertragszeit enthalten.“

Hierzu teilt der WDR mit: „Bei den Vertragsverhandlungen mit Grundy Light Entertainment im Jahr 2011 gab es zunächst Überlegungen, dass Thomas Gottschalk für die Moderation von zwei zusätzlichen Primetime-Shows für das Erste ein zusätzliches Honorar erhalten sollte. Anders als von der AG DOK dargestellt, sind diese Überlegungen jedoch nicht weiter verfolgt und somit auch nicht Gegenstand eines Vertrages geworden. Vereinbart wurde im Produktionsvertrag vielmehr, dass Thomas Gottschalk bei einem vorzeitigen Ende des Formats im Rahmen des für „Gottschalk live“ vereinbarten Honorars und des vereinbarten Vertragszeitraums bis Ende 2012 für die Moderation von anderen Shows ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung steht.“

Nach Auskunft der damals Beteiligten sei es jedoch in der kurzen Zeitdauer nach dem vorzeitigen Ende von „Gottschalk live“ und dem Ende des Vertrags nicht gelungen, ein dem ehemaligen „Wetten dass“-Moderator entsprechend angemessenes Show-Format zu entwickeln und zu produzieren. Dessen Produktion hätte im Übrigen dann auch mit Gebührengeld finanziert werden müssen. Alternativ hätte es nur die Möglichkeit gegeben, Thomas Gottschalk ein bestehendes Format moderieren zu lassen. Dies hätte wiederum Ausfallhonorare für andere Moderatoren zur Folge gehabt. Zudem stieg Thomas Gottschalk unmittelbar nach dem Ende von „Gottschalk live“ als Juror bei der RTL-Sendung „Supertalent“ ein.

„Aus Sicht der damals Verantwortlichen war es daher die ökonomischste Lösung, von der Moderation weiterer Formate durch Thomas Gottschalk Abstand zu nehmen.“ Zu konkreten Summen über Honorare oder Produktionskosten macht der WDR keine Angaben. (5/15)

Foto: Thomas Gottschalk ©ARD