ARD verlängert Corona-Hilfe für TV-Produzenten

Die ARD hat ihre Zusage bis zum 30.6.2022 verlängert, sich weiterhin mit 32,5 Prozent am Ausfallfonds für Fernsehproduktionen (Ausfallfonds II) der Bundesländer zu beteiligen. Einige der an diesem Fonds beteiligten Bundesländer haben die Verlängerung dieser Unterstützungsmaßnahme bereits bestätigt.

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ARD verlängert Corona-Hilfe für TV-Produzenten
Karola Wille, MDR-Intendantin und ARD-Filmintendantin ©MDR/Kirsten Nijhof

Die Intendantinnen und Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten hatten sich im Dezember auf die Fortsetzung dieses Engagements verständigt, sollte der Fonds verlängert werden. Anträge dafür können bei der Filmförderungsanstalt (FFA) eingereicht werden. Die ARD gibt den Produzierenden mit der Verlängerung der Maßnahmen ein wichtiges Signal.

Dazu Karola Wille, MDR-Intendantin und ARD-Filmintendantin: “Als größter Auftraggeber für die deutsche Film- und Fernsehwirtschaft sieht sich die ARD in einer besonderen Verantwortung. Auch nach 23 Monaten Pandemie stehen wir fest an der Seite der Kreativszene, um den Produktionsstandort Deutschland in seiner großen regionalen Vielfalt zu unterstützen und damit auch für das Publikum spannende Stoffe aus allen Teilen Deutschlands weiter so verlässlich anbieten zu können.”

Die ARD begleitet Film- und Fernsehproduktionen seit März 2020 umfangreich mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten. Neben der Beteiligung am oben genannten Ausfallsfond II der Bundesländer übernehmen die ARD-Landesrundfunkanstalten und die ARD Degeto bei Neuproduktionen weiterhin auch 100 Prozent der Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen beim Produzieren (sog. Hygienekosten*). Diese präventiven Kosten betreffen den Großteil der Unterstützungsleistungen. Und sie zeigen Wirkung: Die bislang geringe Auslastung des Ausfallfonds II ist auch darauf zurückzuführen, dass die strengen Hygienekonzepte bei Dreharbeiten konsequent umgesetzt werden und greifen.

Zusätzlich haben die ARD-Sender und die ARD Degeto auch ihre Zusage verlängert, im Schadensfall fünfzig Prozent der Corona-bedingten Mehrkosten zu übernehmen bei jenen Produktionen, die nicht unter Ausfallfonds I oder II fallen, aber die Voraussetzungen der ARD-Zusage erfüllen.

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