Kein rechtsfreier Raum

Regulierung des Internets Überraschung: Während sich Internetexperten und Zeitungsverleger über eine neue, von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, BLM, installierte „Fernsehsatzung“ zur Regulierung der Bewegtbildangebote im Internet empörten und lustig machten („Schwachsinn! Wie soll man das WWW kontrollieren“ oder „So was gab es bisher nur in China“), erklärt BLM-Chef Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring im Gespräch mit MEDIEN BULLETIN genau das Gegenteil.

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Ziel sei, so Ring, mitnichten eine stärkere Regulierung, sondern eine Deregulierung, eine Erleichterung. Gleichzeitig betont Ring in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vehement, dass Internet und Medien inhaltlich kontrolliert werden müssen – zumal vor der neuen Werteorientierung seit der weltweiten Finanzkrise.

Der Medienrat der BLM hat Anfang Juli beschlossen, die BLM-Fernsehsatzung dahingehend zu ändern, dass „auch reine Web-TV Angebote, die Rundfunkmerkmale wie Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft aufweisen und bei denen zeitgleich mehr als 500 Zugriffe möglich sind“, einer Genehmigung – sprich Sendelizenz – seitens der BLM bedürfen. Wie viele Web-TV-Anbieter haben sich denn seitdem schon bei Ihnen gemeldet? Dazu muss ich erst einmal etwas Grundsätzliches feststellen: Wir sind die erste Landesmedienanstalt, die als Aufsichtsgremium des Privatfunks das Ziel, die rundfunkrechtliche Situation im Internet zu vereinfachen, realisiert hat. Nicht eine stärkere Regulierung, sondern Deregulierung war unser Ziel. Anlass zur Änderung der Fernsehsatzung war, dass Anbieter lokaler Inhalte mit Web-TV im Internet auftreten wollten, für die wir nach geltendem Recht ein komplexes Genehmigungsverfahren mit einer strengeren Regulierung hätten durchführen müssen. Durch die Satzung haben wir eine Erleichterung erreicht. Wir wollen bei einer überschaubaren technischen Reichweite, die Web-TV Anbieter erwarten, eben nicht die üblichen Organisationsregeln anwenden, die wir sonst bei lokalem Fernsehen per Gesetz anzuwenden haben…

Und wie viele Internetanbieter haben Sie denn nun – bis Mitte Oktober – seit der „Erleichterung“ lizenziert, zumal ja ansonsten neuerdings in Bayern Ordnungsstrafen in Form einer Geldbuße drohen?
Von Ordnungsstrafen haben wir wenig geredet. Wir haben im letzten Medienrat drei IPTV-Fälle behandelt und genehmigt. Die haben jetzt eine gesicherte Grundlage für ihre Tätigkeit und freuen sich über die Genehmigung.

Dann verhält sich alles umgekehrt, als wie es bislang – auch in der Presse – berichtet worden ist?
Erst durch uns und die vereinfachte Regelung ist aufgefallen, dass es bereits vorher rundfunkrechtliche Regeln gab, die auch für das Internet als einen Vertriebsweg für Rundfunk gelten. Diese Regeln waren bereits lange zwischen den Landesmedienanstalten festgelegt, sie wurden von der Politik bei uns eingefordert. Das ist aber erst durch unsere Satzung wahrgenommen worden. Darin haben wir die von den Landesmedienanstalten festgelegte Regelung zu Papier gebracht, wonach es eine Bagatellgrenze von 500 zeitgleichen Zugriffen gibt, so dass alles, was darunter fällt, nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Diese gemeinsame Position aller Landesmedienanstalten existiert bereits seit 2007. Sie dient auch dem Ziel, dass wir kleinere kreative Unternehmen im Internet fördern und nicht blockieren wollen.

Alles nur ein großes Missverständnis, Sie wollen das Internet gar nicht inhaltlich kontrollieren? Unter dem Eindruck der Finanzkrise und der damit offensichtlich verbundenen neuen Werteorientierung könnte das ja eigentlich gar nicht einmal so schlecht sein. Die Finanzkrise hat ja gezeigt, dass ungezügeltes kommerzielles Verhalten Staat und Gesellschaft in der ganzen Welt schaden, weshalb es demnächst eine stärkere staatliche Regulierung geben wird. Warum also nicht auch bei kommerziellen Medien und im Internet?
Weder der private Rundfunk noch das Internet sind rechtsfreier Raum. Neben der Regulierung von Rundfunkinhalten, die auch für das Internet als Verbreitungsweg Gültigkeit hat, gibt es bereits jetzt Regeln, die für Internet-Inhalte gelten, wie zum Beispiel der Jugendmedienschutz. Hierzu haben wir seit fünf, sechs Jahren die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, der für Rundfunk und Telemedien und damit auch für das Internet gilt. Die Kommission für Jugendmedienschutz, deren Vorsitzender ich bin, achtet auf die Einhaltung dieser Regeln. Sie ist national tätig und beschäftigt sich mit Problemlagen wie Zugänglichkeit zur Pornographie, Gewaltverherrlichung, Rassismus, Kinderpornographie. Beim Thema Wertediskussion bin ich ganz bei Ihnen. Wir brauchen nicht nur Regeln für die Finanzaufsicht und die Banken, sondern auch für Medien.

Aufsicht für Regelverstöße
Sie stellen klar, dass Sie in Bezug auf die Genehmigungsverfahren nicht mehr, sondern weniger regulieren wollen, aber in Bezug auf den Jugendschutz wollen Sie durchaus die Kontrolle auch im Internet…?
Wir wollen nicht, dass es für alle Angebote eine Genehmigungspflicht geben soll, sondern eine Missbrauchaufsicht gegen Regelverstöße. Wir ringen darum auszuloten, wo es einen Regelungsbedarf gibt, und wo man sagen kann, das kann frei laufen. Das ist schwierig, weil wir uns auf Neuland bewegen. Aber die Grundidee ist einfach: Es kann keinen rechtsfreien Raum für das Internet geben. Es geht um die Wirkung von Medien und Inhalten, und da brauchen wir stimmige Regelungen. Das ist die Aufgabenstellung. Sie klingt einfach, sie einzulösen, ist aber schwierig.

Also doch eine stärkere Kontrolle auch im Medienbereich, wenn der Zeitgeist mehr zu einer neuen Werteorientierung durch staatlichen Einfluss hinschwenkt?
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass wir im Zuge der Digitalisierung der Medien abgestufte Regulierungen haben werden, das heißt Lockerungen. Die klassischen Regulierungen können nicht 1:1 auf das Internet übertragen werden. Das gilt aber nur jenseits des Jugendschutzes – und bezieht sich auf Genehmigungsverfahren, Werberegelungen und so weiter. Ich bin der Meinung, dass mehr Deregulierung angesagt ist, in Verbindung mit der stetigen Prüfung, ob die klassischen Regulierungen auf das Internet passen.

Wenn man sich die verschiedenen Web-TV-Angebote anschaut und ihre zugrunde liegenden Geschäftmodelle, stellt man fest, dass das Angebot überwiegend nicht publizistisch geprägt ist, sondern werblich und mit Zielrichtung Marketing. Da darf bezweifelt werden, ob Jugendliche immer unterscheiden können, welches Programm, was intendiert, was ist Werbung und was Information?
Das ist eine der zentralen Fragen im Internet: glaubwürdige und stimmige Information anzubieten. Deswegen sagen wir auch, dass klassische Medien gut beraten sind, im Internet tätig zu werden und seriöse Angebote einzubringen. Wir werden nie ausschließen können, dass im Internet auch Informationen sind, die den Verbraucher verführen oder austricksen wollen, das wird es immer geben. Dennoch wäre es falsch, die klassischen Werberegeln eins zu eins im Internet durchsetzen zu wollen, da brauchen wir andere Regeln. Warum sollen die vielfältigen Institutionen und Unternehmen der Wirtschaft nicht ihre Angebote im Internet positiv darstellen dürfen?

Frau Merkel darf das ja auch!
Da sind wir bei wichtigen Fragen: Wie weit darf das der Staat? Wie weit das europäische Parlament? Wie weit die europäische Kommission? Wir Landesmedienanstalten sind gerade dabei, das zu erörtern und aufzubereiten. Oder im Bezug auf Beteiligungen ausländischer Staatsfonds, die sich bei uns einkaufen, ob aus China oder Arabien. Soweit es Unternehmer sind, haben sie in der Regel einen freien Zugang. Aber wenn dahinter ein ausländischer Staat steht, brauchen wir Regeln.

Zurück zur neuen Fernsehsatzung der BLM: Die Regelung hat vor allem die Zeitungsverleger empört, die zunehmend im Internet auch mit Bewegtbildern reüssieren wollen und Pressefreiheit gewöhnt sind. Was ist da die Kontroverse?
Das ist erst mal sehr einfach. Wir haben den Artikel 5 des Grundgesetzes, da werden die Medien definiert: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Wenn Pressevertreter aber nicht nur Print, sondern auch Rundfunk machen, müssen sie sich auch an Regeln des Rundfunkstaatsvertrages halten. Wenn ein Printunternehmen lokales Fernsehen macht, das haben wir in Bayern an vielen Stellen, dann haben sie sich an die Regeln zu halten. Das hat bislang auch noch nie einer in Frage gestellt. Das Problem verschärft sich nur da, wo presseähnliche Angebote im Internet entstehen, und man nicht sagen kann, ist das jetzt eher Presse – und ich übertrage die Prinzipien des Presserechts auf dieses Angebot – oder ist eher Rundfunk – und ich übertrage die Regelungen des Rundfunks auf das Angebot. Das ist der Streitpunkt. Und es ist völlig klar, dass eine bestimmte Unternehmer-Kategorie, nämlich die Verleger, nicht völlig aus den Regulierungen des Rundfunks herausgenommen werden, die auch in Bezug auf das Internet gelten. Nur da, wo sie mehr oder weniger 1:1 ihre Printangebote zusätzlich im Internet verbreiten, wird man sich keine neuen Regulierungen überlegen müssen. Sobald sie aber wie ein eigenständiger Fernsehunternehmer auftreten, wenn sie Bewegtbildangebote machen, müssen sie sich selbstverständlich dem Rundfunkrecht unterwerfen. Das ist nichts Neues.

Wie beim Jugendschutz
Die Frage ist, ob die Öffentlichkeit die neue BLM-Fernsehsatzung tatsächlich als Deregulierung wahrnimmt? Denn man hat bislang beim Internet keine Regulierungen wahrgenommen. Manche werden vielleicht denken, die spielen sich jetzt als Internetpolizei auf, aber wie wollen sie uns denn kontrollieren?
Das war beim Jugendschutz auch so. Da wurde auch zunächst gesagt, das ist ein völliger Blödsinn, wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, inhaltliche Anforderungen für den Jugendschutz zu stellen? Wir praktizieren das aber jetzt und wir haben dafür auch die Zustimmung von der Politik. In den zurückliegenden fünf Jahren, seitdem die Kommission für Jugendmedienschutz arbeitet, wurden über 2.700 Einzelfälle beraten und die meisten abschließend bewertet. Mittlerweile ist jeder davon überzeugt, dass es eine Einrichtung wie die Kommission für Jugendmedienschutz geben muss. Das gilt auch – weitergedacht – für andere Spielregeln, die man durchsetzen muss.

Jugendmedienschutz hört sich schön an. Was für einen Apparat haben Sie aber denn dafür eingerichtet? Es ist doch ungemein aufwändig, das Internet dahingehend ständig zu kontrollieren, welche Angebote aus welchen Gründen jugendgefährdend sein können? Und die kommen nicht nur aus Deutschland, sondern aus der ganzen Welt…
Wir haben hier eine Stabsstelle, ein Team der Kommission für Jugendmedienschutz, die sich inhaltlich mit den Fragen beschäftigt…

Wie viele sind das denn?
Das sind etwa zehn Mitarbeiterinnen. Wir haben daneben jugendschutz.net, das existiert schon längere Zeit und durchsucht das Internet nach Verstößen und bringt es in die Kommission ein. Wir haben bei den Landesmedienanstalten vor Ort Jugendschutzreferenten, die nach Vorgaben der KJM tätig werden und wir haben in der KJM Organisationen, die sich in die Aufgabe des Jugendschutzes einbringen. Ansonsten hätten wir in den letzen fünf Jahren auch nicht die 2.700 Fälle bewältigen können. Wir arbeiten darüber hinaus auch mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zusammen, die parallel zu uns mit einem durchaus vergleichbaren Ziel existiert. Unter dem Strich bleibt dennoch klar, dass eine so große Zahl von Angeboten in einem globalen Medium nur bedingt und begrenzt kontrolliert und Recht durchgesetzt werden kann. Trotzdem wird man es tun müssen, schon um Beispiele zu setzen für andere und Klarheit zu schaffen. Jetzt bin ich wieder bei der „Werteorientierung“: Was diese Gesellschaft nach ihren Werten an Angeboten für unzulässig hält, dem muss sie auch entgegentreten.
Erika Butzek (MB 11/08)

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